Lu Böhm
Kann man seine Berufsbekleidung im Rettungsdienst, privat gekauft, steuerlich am Jahresende absetzen, oder braucht man dazu das OK vom Chef?
Antworten (3)
Um die eigene Berufskleidung steuerlich absetzen zu können, benötigen Sie ausschließlich die Rechnung der Anschaffung. Da Sie diese selbst gekauft haben, ist das Einverständnis des Chefs nicht Voraussetzung für die Geltendmachung. Absetzbar ist jedoch nur die Berufsbekleidung, die ausschließlich dafür zu verwenden ist. Beispielsweise an Anzug, der auch Privat getragen werden könnte, ist nicht absetzbar. Eine Rettungsdienstjacke dagegen ohne Probleme.
Nein, man benötigt keine Freigabe durch seinen Arbeitgeber, wenn man privat gekaufte Dienstkleidung bei der Steuer absetzen möchte. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber einen jährlichen Betrag für Arbeitskleidung zahlt. Dieser ist dann allerdings auf der Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerbescheinigung) aufgeführt.
wer eine Berufstätigkeit ausübt, bei der das tragen einer bestimmten Kleidung zur Pflicht gehört, der kann den Anschaffungspreis und auch die Reinigungskosten steuerlich geltend machen. Das ist Beispielsweise bei Ärzten, als auch bei Krankenschwestern, wie auch bei Postboten der Fall.
Die Berufskleidung beim Rettungsdienst gehört auch dazu.
Das ist bei der jährlichen Steuererklärung unter den Werbungskosten geltend zu machen.
Die Berufskleidung beim Rettungsdienst gehört auch dazu.
Das ist bei der jährlichen Steuererklärung unter den Werbungskosten geltend zu machen.