Hefe
Kassenärztliche vereinigung
Angeblich sind viele Arztabrechnungen falsch. Habe ich das Recht, automatisch von der Kassenärztlichen Vereinigung Kopien der Arztabrechnungen zu bekommen? Kann ich mich auf das Behördeninformationsgesetz zu berufen?
Antworten (4)
Sind Sie in der Lage, eine Arztabrechnung zu prüfen? Dann fordern Sie die Abrechnungen von Ihrem Arzt an.
Das Recht auf eine Patientenquittung nach § 305 SGB V richtet sich gegen den behandelnden Arzt. Dieser muss auf Anforderung entweder gleich nach der Behandlung oder am Quartalsende eine Quittung über die abgerechneten Leistungen aushändigen bzw. zusenden. Welche der beiden Varianten zum Einsatz kommen, kann der Arzt selbst entscheiden, weil das in seine Arbeitsweise eingreift (Leistungsdokumentation sofort bzw. später z.B. durch Abrechnungskräfte) . Wenn der Arzt sich für die Quartalsquittung entscheidet, darf er 1,55 Euro berechnen (Porto plus Aufwandspauschale). Alle EDV-Systeme, die in Deutschland eine Zulassung zur Kassenabrechnung besitzen, müssen in der Lage sein, beide Formen der Quittung auszudrucken (Zulassungsrelevante Pflichtfunktion).
Ach ja, noch etwas. Die Euro-Beträge, die auf der Patientenquittung stehen, sind rein fiktiv. Der Arzt erhält im Regelfall nur eine Pauschale (den sogenannten RLV-Fallwert) berechnet, dazu qualifikationsgebundene Zusatzpauschalen, z.B. für Sonographie, Akupunktur, Röntgen etc. Von dieser Pauschale (Hausärzte in Hessen ca. 40 Euro) muss er den Patienten das ganze Quartal über versorgen. Die auf der Quittung ausgewiesenen Kosten sind um ein vielfaches höher, insbesondere, wenn der Patient mehrmals pro Quartal kommt. Und liegt seine Fallzahl höher als die des Durchschnitts, wird die Vergütung gekürzt.
1) Wenn meine Karte gestohlen wurde, wie finde ich den behandelnden Arzt?
2) Wird die Quittung auch so bei der KV abgerechnet?
3) Wieso verlangt der Arzt für die Quittung eine Gebühr?
2) Wird die Quittung auch so bei der KV abgerechnet?
3) Wieso verlangt der Arzt für die Quittung eine Gebühr?