Kennzeichen wurde notiert von Angehörigen navhdem ich bei ihm in der Straße zu schnell gefahren bin !
Hallo ich bin in einer 30er Zone ca. 40-45 max. Gefahren in einer strecke von 10m beim direcktem anhalten kam ein mann zu meinen auto und war stinkend sauer und griff durchs halb offene Fenster und riss mir an den haaren und schrie mich an usw. Nachdem er ging kam seine Frau und meinte sie hat sich mein Kennzeichen notiert! jetzt meine frage ! Kann sie mich anzeigen wegen nicht nachweisbarer zuhohen Geschwindigkeit ?
Kommt sie über die Polizei mit diesem Grund überhaupt an mein Namen usw. ?
Kommt sie über die Polizei mit diesem Grund überhaupt an mein Namen usw. ?
Antworten (13)
Das passiert gar nichts. Ohne zugelassene Beweise kann niemand für eine Übertretung der Verkehrsregeln belangt werden.
Bei euch geht es ja ruppig zu.
@ machine, sind dir solche Antworten nicht peinlich?
Bei euch geht es ja ruppig zu.
@ machine, sind dir solche Antworten nicht peinlich?
Im Gegenteil, der Mann hat sich dir gegenüber strafbar gemacht. Aber: zeigst du ihn an, bekommt er deine Adresse. Lässt du es auf sich beruhen, passiert nichts. Ich würde ihn anzeigen. Wer weiß, vielleicht ist der Kerl ja mit seinen Methoden schon polizeibekannt. Ich sehe da schon Nötigung und Körperverletzung.
Also dein Straftatbestand in dem Fall: none
Deren Bestand: Hausfriedensbruch (Griff ins Auto, klingt komisch, ist aber so), Belästigung, schwere Körperverletzung (wenn er Haare rausriss, klingt auch komisch, ist aber auch so), Nötigung/ Belästigung, evtl. Beleidigung, mit dem notieren persönlicher Daten mit Drohungen ist auch zu belangen, weiß aber nciht, ob separat oder ein einzelnes, "selbstständiges" Vergehen.
Aber du hast nichts zubefürchten. Sonst könnte jeder Hans und Franz zur Polizei gehen. Allerdings müsstest du mit einer Anzeige rechnen und entsprechend eine Aussage machen. aber da liegen die Karten für dich eher gut, wegen keine Beweise. HÖCHSTENS ein Ordnungsgeld wegen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder so ein Kram.
Deren Bestand: Hausfriedensbruch (Griff ins Auto, klingt komisch, ist aber so), Belästigung, schwere Körperverletzung (wenn er Haare rausriss, klingt auch komisch, ist aber auch so), Nötigung/ Belästigung, evtl. Beleidigung, mit dem notieren persönlicher Daten mit Drohungen ist auch zu belangen, weiß aber nciht, ob separat oder ein einzelnes, "selbstständiges" Vergehen.
Aber du hast nichts zubefürchten. Sonst könnte jeder Hans und Franz zur Polizei gehen. Allerdings müsstest du mit einer Anzeige rechnen und entsprechend eine Aussage machen. aber da liegen die Karten für dich eher gut, wegen keine Beweise. HÖCHSTENS ein Ordnungsgeld wegen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder so ein Kram.
Ähnlicher Fall (persönlich): Kreuzung, drei Spuren, Ampel rot. linke und mittlere Spur als Linksabbiegerstreifen. Wir in der mittleren. Rechts neben uns "eine am Verkehr teilnehmende Person" (folgend kurz: Assi). Ampel grün, wollten auf die Straße nach links abbiegen, auf die von dort gesehen rechte Spur. Klar soweit?! :-D
Der Assi bog auch ab, hätte auf der linken Spur bleiben müssen, wollte das scheinbar nicht, schnitt uns, wir mussten bremsen... auf ner Kreuzung, 3-spurig. Der Assi fuhr weiter, wir notierten Nummernschild. Wir zur Polizei, Fall geschildert, er bekam Anzeige wegen Nötigung. 2 Tage später schrieb er die Fahrzeuginhaberin bei Facebook an... Seitdem Privatsphäreeinstellungen geändert und neue Anzeige geschrieben wegen Nötigung! ^^ Also eine pure Behauptung ohne Zeugen kann schon was nach sich ziehen, aber in deinem Fall stehst du deutlich besser da und wirst wahrscheinlich garnicht weiter beachtet. Also mach dir mal keine Sorgen!
Der Assi bog auch ab, hätte auf der linken Spur bleiben müssen, wollte das scheinbar nicht, schnitt uns, wir mussten bremsen... auf ner Kreuzung, 3-spurig. Der Assi fuhr weiter, wir notierten Nummernschild. Wir zur Polizei, Fall geschildert, er bekam Anzeige wegen Nötigung. 2 Tage später schrieb er die Fahrzeuginhaberin bei Facebook an... Seitdem Privatsphäreeinstellungen geändert und neue Anzeige geschrieben wegen Nötigung! ^^ Also eine pure Behauptung ohne Zeugen kann schon was nach sich ziehen, aber in deinem Fall stehst du deutlich besser da und wirst wahrscheinlich garnicht weiter beachtet. Also mach dir mal keine Sorgen!
Sicher kann er dich anzeigen. Beweisen können wird er die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht, auch nicht durch Zeugen, sofern deine Schilderung zutrifft. Ob er dabei an deinen Namen kommt ist irrelevant, er zeigt den Fahrer des KFZ mit dem amtlichen Kennzeichen x an. Befürchten mußt du wenig, es sei denn, du hast ihm noch ein paar nette Worte oder Gesten zukommen gelassen und du mußt jetz um den Lack deines Neuwagens fürchten. Wegen Nötigung kannst Du ihn wiederum belangen, sofern du Zeugen hast.
Letztendlich wird es vermutlich zu einer Anhörung kommen, zu der du als Zeuge oder als Beschuldigter geladen wirst. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren vermutlich einstellen, da Aussage gegen Aussage steht und kein öffentliches Interesse an weiterer Klärung besteht.
Letztendlich wird es vermutlich zu einer Anhörung kommen, zu der du als Zeuge oder als Beschuldigter geladen wirst. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren vermutlich einstellen, da Aussage gegen Aussage steht und kein öffentliches Interesse an weiterer Klärung besteht.
Jetzt hört doch mal auf auf diese Trollfrage zu antworten!
Da lacht sich jetzt einer ins Fäustchen, weil er es geschafft hat hier Unruhe zu stiften!
Der ganze Sachverhalt ist doch völlig unglaubwürdig!
Da lacht sich jetzt einer ins Fäustchen, weil er es geschafft hat hier Unruhe zu stiften!
Der ganze Sachverhalt ist doch völlig unglaubwürdig!
@eichenlaub: Zement mal! Bei Kfz gibt es keinen Hausfriedensbruch. Geschütztes Rechtsgut ist hier der Hausfrieden. Ein Kfz berührt in keinsterweise das Schutzinteresse des Hausfriedensbruch!
In KEINER Weise, lieber bh_roth. Keiner ist ein Superlativ, der nicht mehr gesteigert werden kann - weniger als keiner geht nicht...
Es heißt ja auch nicht "nichtse" oder "allste".
Ansonsten gilt die Angabe eines Laien über eine geschätzte Geschwindigkeit als nicht gerichtsrelevant. Klar kann die Frau den Fragesteller anzeigen (versuchen), aber das wird ein Schuss ins Knie, da habt ihr Recht.
Es heißt ja auch nicht "nichtse" oder "allste".
Ansonsten gilt die Angabe eines Laien über eine geschätzte Geschwindigkeit als nicht gerichtsrelevant. Klar kann die Frau den Fragesteller anzeigen (versuchen), aber das wird ein Schuss ins Knie, da habt ihr Recht.
@netter_fahrer: Danke für die Korrektur. Ist mir selbst beim Korrekturlesen nicht aufgefallen. Allerdings ändert dieser Fehler nichts an der Aussage meiner Antwort.
@bh: Könnte man meinen, aber im §123 StGB steht:
§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit [...] bestraft.
(2) [...]
§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit [...] bestraft.
(2) [...]
@eichenlaub: ich wiederhole: Ein Kfz berührt nicht das Schutzinteresse des Hausfriedens. Darunter fallen erst mal grundsätzlich nur unbewegliche Sachen. Geschütztes Rechtsgut ist hier der Hausfrieden.
Kannst du in jedem Rechtsanwaltforum nachlesen.
Es stehen dem Fahrzeugbesitzer max. die Rechte zu, die sich aus § 903 BGB ergeben, d.h. er kann beliebig mit der Sache verfahren und andere von der Nutzung ausschließen.
Kannst du in jedem Rechtsanwaltforum nachlesen.
Es stehen dem Fahrzeugbesitzer max. die Rechte zu, die sich aus § 903 BGB ergeben, d.h. er kann beliebig mit der Sache verfahren und andere von der Nutzung ausschließen.
Dann habe ich das scheinbar falsch verstanden, aber wie wäre dann der § zu deuten? Ich höre mich mal um, aber danke für den Hinweis! :-)