KFZ-Kaufvertrag
Ist ein beschrifteter/ausgefüllter Kaufvertrag, der von beiden Parteien unterschrieben ist, bei dem allerdings der Kaufpreis (noch nicht ausgehandelt) und die Güte/Qualität des Kaufgegenstandes noch nicht vermerkt ist, ein verbindlicher Vetrag oder ist er wegen der fehlenden Eigenschaften (Kaufpreis etc.) das eher nicht?
Antworten (2)
"§ 433 BGB:
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."
Daraus folgt: Da weder ein Kaufpreis vereinbart noch die Eigenschaften des KFZ festgelegt sind, ist noch kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Ist aber nur meine persönliche Ansicht...
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."
Daraus folgt: Da weder ein Kaufpreis vereinbart noch die Eigenschaften des KFZ festgelegt sind, ist noch kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Ist aber nur meine persönliche Ansicht...