KFZ VERSICHERUNG.
Ich habe meine KFZ Versicherung im Juli 2016 abgeschlossen. Kann ich diese auch zum 31.12.2018 kündigen?
Antworten (7)
Wenn du dein Auto vermutlich nicht am 31. 12. abmelden sondern woanders versichern möchtest, solltest du den zukünftigen Versicherer mit dieser Frage aufsuchen. Aber schnell, weil Fristen zu beachten sind. Der neue Versicherer wird sich dann wahrscheinlich um die Formalitäten kümmern.
Du kannst die Kfz-Versicherung zum Jahresende kündigen, nicht aber erst am 31.12. Da ist immer die einmonatige Kündigungsfrist zu beachten, deshalb muss die Kündigung spätestens am 30.11. beim Versicherer sein.
Das kann man aber auch getrost der neuen Versicherung überlassen, die erledigen das.
Übrigens musst du eine neue Versicherung vorweisen können, innerhalb 4 Wochen nach Kündigung der bisherigen. Ansonsten ist die Kündigung wirkungslos und der alte Vertrag läuft weiter.
Das kann man aber auch getrost der neuen Versicherung überlassen, die erledigen das.
Übrigens musst du eine neue Versicherung vorweisen können, innerhalb 4 Wochen nach Kündigung der bisherigen. Ansonsten ist die Kündigung wirkungslos und der alte Vertrag läuft weiter.
Wie die vorredner schon gesagt haben. Du solltest spätestens zum 30.11. kündigen, sonst läufst du gefahr das der Vertrag weitere 12 Monate läuft. Du könntest das Auto aber auch einfach abmelden und wieder neu anmelden, so kommst du aus deinem alten Vertrag auch raus.
Entgegen dem, was uns Versicherten die Versicherer glaubhaft machen wollen, dass man nur zum 31.12. eines Jahres wechseln kann, kann ich dir versichern, dass du jede Kfz-Versicherung jederzeit kündigen und natürlich auch wechseln kannst.
... und ergänzend zur korrekten Antwort von bh_, nach einer Tarifanpassung (Preiserhöhung), von deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kannst und somit unmittelbar vor Beginn einer angekündigten Preiserhöhung aus dem bestehenden Vertrag zu einem günstigeren Anbieter wechseln kannst. Das gilt übrigens auch z.B. für Stromtarife.
Nö, lieber Ing, das muss ich nicht. Wenn ich das wollte, kann ich jederzeit wechseln. Und wenn ich den Aufwand auf mich nehmen würde, das Fahrzeug vorübergehend stillzulegen, und mit neuer Versicherung wieder anzumelden. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten.