Volkessen1234
Darf mich meine Kfz-Versicherung nach einem Unfall hochstufen, auch wenn ich den Schaden selbst beglichen habe?
Antworten (3)
In der Regel darf eine Versicherung nicht Hochstufen, wenn man den Schaden selber beglichen hat. Wenn jedoch die Versicherung informiert wurde und den Schaden vorab beglichen hat und man das Geld nicht in einer bestimmten Frist zurückgezahlt hat, dann darf die Versicherung Hochstufen. Man sollte sich mit der Versicherung in Verbindung setzen und Eruieren, wieso man hochgestuft wurde.
Wenn man den Schaden selber beglichen hat nach einem Unfall, kann die Versicherung einen nicht hochstufen, da diese ja nichts damit zu tun hat und auch kein Geld gezahlt hat. Sollte jedoch der Schaden bei der Versicherung gemeldet worden sein und diese ist in Vorleitung gegangen, dann kann sie sehr wohl Hochstufen.
Grundsätslich wird die Versicherung immer nach einem Schaden den Schadensfreiheitsrabat im Folgejahr anpassen. Bis zum Jahresende hat der Versicherungnehmer aber die Möglichkeit den Schaden den die Versicherung beglichen hat auszugleichen. In diesem Fall bleibt der alte Schadensfreiheitsrabat erhalten. Nebenbei gesagt, es gibt auch sogenannte Rabattrettungs-Tarife die einige Versicherer anbieten. Abschließen!!!