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Gast

Kindergeld

Hallo, Mein Sohn befindet sich im zweiten Lehrjahr als KFZ-Mechatroniker und verdient netto 434,28 wobei VL gewährt wurde in Höhe von 13€ mtl. durch den Arbeitgeber. Nun möchte er einen 400€ Job zusätzlich am Wochenende annehmen. Wieviel darf er mtl. dazuverdienen ohne dass mir das Kindergeld gestrichen wird?
Er wohnt noch zu Hause und bekommt keinen Unterhalt mehr von seinem Vater.
Vielen Dank für die Hilfe.
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Antworten (1)
Gast
Sobald der Junge in einem Beschäftigungsverhältnis steht, erlischt der Kindergeldanspruch. Die Einkommenshöhe spielt keine Rolle. Sollte der Junge bereits die zweite Ausbildung absolvieren oder gar ein Studium hinter sich haben oder unter 18 sein, sieht das anders aus.
§ 2 Abs 2 BKGG
§ 32 Abs 4 EStG
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