Kindergeld für behinderten Erwachsenen bei Unterbringung im Heim
Mein Bruder (30 Jahre alt) leidet an einer Psychose und hat deshalb eine Behinderung von 100 %.
Er lebt in einem Wohnheim für psychisch kranke Menschen.
Wenn er nicht in dem Wohnheim leben würde stünde ihm eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von ca. 600 Euro zu.
Nun beziehen meine Eltern noch Kindergeld.
Da er jetzt aber in einem Wohnheim lebt, fragen sich meine Eltern, ob sie noch rechtmässig das Kindergeld bekommen.
Ist es richtig, dass Ihnen das Kindergeld noch zusteht?
Er lebt in einem Wohnheim für psychisch kranke Menschen.
Wenn er nicht in dem Wohnheim leben würde stünde ihm eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von ca. 600 Euro zu.
Nun beziehen meine Eltern noch Kindergeld.
Da er jetzt aber in einem Wohnheim lebt, fragen sich meine Eltern, ob sie noch rechtmässig das Kindergeld bekommen.
Ist es richtig, dass Ihnen das Kindergeld noch zusteht?
Antworten (1)
Hallo ich bin selber betroffen und kann nur sagen das ein behindertes kind bis ans ende der lebenszeit der eltern diese zuwndung bekommt ,das kindergeld ist für die unterstützung der eltern und solange auch der bruder unter betreung steht ist das kindergeld auch rechtmäßig .Ich unterstütze meinen sohn auch mit dem geld denn seine eu-rente ist auch klein das sollte man aber den ämtern nicht mitteilen sondern eine familienangelegenheit daraus machen.L.G.M. ps. mein sohn wird 40jahre