Kinderwagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit möchte ich gerne wissen ob eine private Nachricht wärend einer ebay Auktion bindet ist. Ich habe einen Kinderwagen bei ebay zum Kauf rein gestellt und von einem ebay Mitglied eine private Nachricht bekommen wo Sie mir Ihre private Telefonnummer geschickt hat und mir geschrieben hat das Sie den Kinderwagen gerne kaufen möchte. Aber es lieber privat machen möchte wegen den Gebühren. Wir haben oft geschrieben und Sie wollte den Kinderwagen letzte Woche abholen. Was natürlich nicht passiert ist. Jetzt kommt keine Reaktion mehr . Nun würde ich gerne wissen ob diese schriftliche kaufzusage bindend ist oder ob ich das so hin nehmen muss. Schließlich hatte ich noch 3 andere interessenten die de Kinderwagen kaufen hätten wollen aber ich habe direkt die Auktion beendet und mich auf diese Frau verlassen. Es wäre sehr nett wenn Sie mir dazu etwas sagen könnten. Vielen Dank.
Mfg
Hiermit möchte ich gerne wissen ob eine private Nachricht wärend einer ebay Auktion bindet ist. Ich habe einen Kinderwagen bei ebay zum Kauf rein gestellt und von einem ebay Mitglied eine private Nachricht bekommen wo Sie mir Ihre private Telefonnummer geschickt hat und mir geschrieben hat das Sie den Kinderwagen gerne kaufen möchte. Aber es lieber privat machen möchte wegen den Gebühren. Wir haben oft geschrieben und Sie wollte den Kinderwagen letzte Woche abholen. Was natürlich nicht passiert ist. Jetzt kommt keine Reaktion mehr . Nun würde ich gerne wissen ob diese schriftliche kaufzusage bindend ist oder ob ich das so hin nehmen muss. Schließlich hatte ich noch 3 andere interessenten die de Kinderwagen kaufen hätten wollen aber ich habe direkt die Auktion beendet und mich auf diese Frau verlassen. Es wäre sehr nett wenn Sie mir dazu etwas sagen könnten. Vielen Dank.
Mfg
Antworten (2)
Stell den Kinderwagen nochmal ein.Lerne daraus, daß man so etwas erstens nicht macht und man zweitens bei sowas meist der Dumme ist. Wenn die "Käuferin" den Kinderwagen nicht abgeholt hat, würde ich mich darauf berufen, daß sie ihren Teil des zunächst gültigen Kaufvertrages nicht erfüllt hat. Damit ist er dann hinfällig.
Zit. eBay-Grundsätze: "...Es ist verboten, Angebote, die bei eBay eingestellt sind, gleichzeitig auch zum Kauf außerhalb von eBay anzubieten. Ebenso ist es verboten, eBay-Nutzer über die eBay-Website zu kontaktieren, mit dem Ziel einen Artikel außerhalb der eBay-Website zu kaufen oder zu verkaufen. Angebote dieser Art umgehen die Gebührenstruktur von eBay und stellen ein potenzielles Betrugsrisiko für Käufer und Verkäufer dar..."
Wie bitte soll der Laden auch anders auf einen grünen Zweig kommen...so ganz ohne Gebührenzwang ;-)
Wie bitte soll der Laden auch anders auf einen grünen Zweig kommen...so ganz ohne Gebührenzwang ;-)