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Die Wagen dürfen dort nur stehen, wenn stets die FLuchtwege frei beliben. Also wenn der Kinderwagen verhindert, dass man schnell daran vorbei ins Freie laufen kann, dann muss er weg. Das ist aber auch im Interesse der Eltern, also reicht meist ein Apell an die Vernunft.
Wenn entsprechend viel Platz vorhanden ist, gibt es keine Bedenken gegen das Parken des Kinderwagens im Hausflur. Auch entsprechende Klauseln im Mietvertrag oder in der Hausordnung, die das untersagen, können unwirksam sein, wenn es keine andere Abstellmöglichkeit gibt und der Mieter den Wagen sonst immer mehrere Stockwerke hoch und runter schleppen muss.
Das ist versicherungstechnisch sehr bedenklich. Ist mal ein Notfall, muss ein Arzt schnell durchs Treppenhaus oder es brennt und der Kinderwagen steht im Weg, kann der Besitzer theoretisch gesehen für die Folgeschäden haftbar gemacht werden. Lieber den Hausmeister fragen, wo man solche Sachen am besten unterstellen kann.