Klassenfahrt - angestellte Lehrerin - Vollzeit - NRW - Mehrarbeit
Lehrerin, NRW, Angestellt, nicht verbeamtet, Klassenfahrt, nicht Teilzeit, sondern Vollzeit, unbefristetet Angestelltenverhältnis.
Habe ich ein Anrecht auf Vergütung von Mehrarbeit?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Habe ich ein Anrecht auf Vergütung von Mehrarbeit?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Antworten (3)
Vergütung von Mehrabeit? Lies mal, was ich in einem Lehrerforum gefunden habe:
"Hinzu kommt, dass eine Klassenfahrt nur dann Pflicht sein kann (unabhängig von der persönlichen Situation), wenn alle entstehenden Reiskosten nach Landesreisekostengesetz vom Dienstherren übernommen werden. Wie wir alle wissen, ist dies eigentlich nie der Fall. Im Gegenteil, die Kollegen erklären sich im Regelfall sogar freiwillig bereit, die Kosten für Unterbringung usw. selbst zu tragen. Verpflichtet bist Du hierzu jedoch nicht. Nur so für den Fall, dass der Disput nicht sachlich ausgetragen wird, sondern formaljuristisch betrachtet werden muss."
"Hinzu kommt, dass eine Klassenfahrt nur dann Pflicht sein kann (unabhängig von der persönlichen Situation), wenn alle entstehenden Reiskosten nach Landesreisekostengesetz vom Dienstherren übernommen werden. Wie wir alle wissen, ist dies eigentlich nie der Fall. Im Gegenteil, die Kollegen erklären sich im Regelfall sogar freiwillig bereit, die Kosten für Unterbringung usw. selbst zu tragen. Verpflichtet bist Du hierzu jedoch nicht. Nur so für den Fall, dass der Disput nicht sachlich ausgetragen wird, sondern formaljuristisch betrachtet werden muss."
Was für eine Mehrarbeit? Du betreust die Kinder im Wesentlichen während Deiner regulären Arbeitszeit.
Abends und Nachts hast Du frei, das zählt auch dann nicht als Arbeitszeit, wenn Du nicht zu Hause bist.
Das wenige, das über den acht-Stunden Tag hinaus geht, wird über andere Tage ausgeglichen, an denen Du früher Feierabend hast.
Abends und Nachts hast Du frei, das zählt auch dann nicht als Arbeitszeit, wenn Du nicht zu Hause bist.
Das wenige, das über den acht-Stunden Tag hinaus geht, wird über andere Tage ausgeglichen, an denen Du früher Feierabend hast.
Im Übrigen hat im ÖD NIEMAND Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit. Das wird über Freizeitausgleich geregelt.
Nur wenn das partout nicht geht, kann im Ausnahmefall eine Vergütung erfolgen. Bei Lehrern aber geht das problemlos.
Nur wenn das partout nicht geht, kann im Ausnahmefall eine Vergütung erfolgen. Bei Lehrern aber geht das problemlos.