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Dazu benötigt es weitere Infos: Welche Steuerklasse? Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen (die Abfindung wird auf das Einkommen addiert)? Gibt es Freibeträge, wird das Geld für die Altersvorsorge zurückgelegt (Privilegierung), etc. etc. Bei einer höheren Abfindung lohnt es sich auf jedem Fall, einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater um Hilfe zu bitten. Ansonsten verschafft dieser Abfindungsrechner einen (nur groben!!!) Überblick.
Nicht gerade wenig. Die Abfindung wird in der Regel auf das Jahreseinkommen angerechnet. Aus der Summe errechnet das Finanzamt dann die Steuer auf die Abfindung. Das Problem an dieser Variante ist offensichtlich, denn der Betrag macht damit meist mehr als die Hälfte der Abfindung aus.
Zunächst einmal ist sie voll steuerpflichtig, dass heißt, Du zahlst den vollen Satz. Du kannst Dir aber mit der Steuererklärung einen Teil der Steuern zurückholen. Durch die sogenannte Fünftelregelung verringert sich nämlich die tatsächliche Progression - allerdings trifft das nur dann zu, wenn der Verdienst mit Abfindung höher ist, als der normale bis Jahresende gewesen wäre.
Die Abfindung zählt als ganz normales EInkommen. Allerdings muss man sie nicht auf einmal versteuern, sondern kann die Zahlung in mehreren Raten versteuern. Also zum Beispiel auf fünf Jahre verteilt. Dann rutscht man nicht in so hohe Steuerklassen hinauf.