Finanzielle Bedeutung des arbeitsgerichtlichen Vorschlags
Frage: was bedeutet es für mich finanziell? Bekomme ich normales Entgelt für die Zeit 14.11.23 bis 31.12.23 plus Urlaub plus 2/3 des Monatsverdienstes ausbezahlt oder nur diese Abfindung von 2/3 des Monatsverdienstes.
Situation:
Mir wurde am 14.11.23 außerordentlich fristlos gekündigt, hilfsweise ordentlich zum 31.12.23. Im Jahr 2023 habe ich nur wenige Tage Urlaubs gehabt. Ich habe KSchKl gehoben. Im Gütetermin schlug das Gericht vor:
1. die Parteien sind sich einigt, dass das zwischen Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher fristgerechter arbeitsgeberseitiger Kündigung vom 14.11.23 aus betrieblichen Gründen mit Ablauf des 31.12.23 sein Ende gefunden hat.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis bis zu seiner Beendigung ordnungsgemäß abgerechnet und abgewickelt wird.
3. Die Beklagte zahlt dem Kläger aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung entsprechend §§9,10 KSchG i.H.v. 2/3 eines Monatsverdienstes brutto. Der Abfindungsanspruch entsteht sofort.
4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Urlaub in Natura gewährt wurde.
5. Mit Erfüllung des Vergleichs sind Ansprüche der Parteien und der Rechtsstreit erledigt.
Situation:
Mir wurde am 14.11.23 außerordentlich fristlos gekündigt, hilfsweise ordentlich zum 31.12.23. Im Jahr 2023 habe ich nur wenige Tage Urlaubs gehabt. Ich habe KSchKl gehoben. Im Gütetermin schlug das Gericht vor:
1. die Parteien sind sich einigt, dass das zwischen Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher fristgerechter arbeitsgeberseitiger Kündigung vom 14.11.23 aus betrieblichen Gründen mit Ablauf des 31.12.23 sein Ende gefunden hat.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis bis zu seiner Beendigung ordnungsgemäß abgerechnet und abgewickelt wird.
3. Die Beklagte zahlt dem Kläger aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung entsprechend §§9,10 KSchG i.H.v. 2/3 eines Monatsverdienstes brutto. Der Abfindungsanspruch entsteht sofort.
4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Urlaub in Natura gewährt wurde.
5. Mit Erfüllung des Vergleichs sind Ansprüche der Parteien und der Rechtsstreit erledigt.
Antworten (15)
Du bekommst Dein normales Gehalt bis zum 31.12.2023.
Du bekommst darüberhinaus 2/3 eines Monatsbruttoverdienstes als Abfindung
Deinen Urlaub hast Du formal in der Zeit zwischen dem 14.11. und 31.12.2023 genommen, der ist weg, er wird zumindest als "gewährt" betrachtet.
Du bekommst darüberhinaus 2/3 eines Monatsbruttoverdienstes als Abfindung
Deinen Urlaub hast Du formal in der Zeit zwischen dem 14.11. und 31.12.2023 genommen, der ist weg, er wird zumindest als "gewährt" betrachtet.
Bis zum 31.12.2023 wird Dir ganz normal Dein Gehalt weitergezahlt. Zusätzlich bekommst Du 2/3 brutto eines Monatsgehalts als Abfindung.
Urlaub wird sicher nicht mehr abgegolten, weil Du freigestellt warst.
Achte darauf, dass die Meldungen zur Rentenversicherung korrekt nach diesen Fakten angegeben bzw. korrigiert werden.
Urlaub wird sicher nicht mehr abgegolten, weil Du freigestellt warst.
Achte darauf, dass die Meldungen zur Rentenversicherung korrekt nach diesen Fakten angegeben bzw. korrigiert werden.
Ich könnte jetzt etwas über den Zusammenhang zwischen Freistellung und Urlaub sagen.
Stattdessen nehme ich souverän zur Kenntnis, dass Du mich vollinhaltlich bestätigt hast.
Stattdessen nehme ich souverän zur Kenntnis, dass Du mich vollinhaltlich bestätigt hast.
Das habe ich ganz sicher nicht, auch wenn Du Dir das so sehr wünscht.
Eine Freistellung von der Arbeit wird keineswegs automatisch als genommener Urlaub angesehen. Das muss in der Freistellungserklärung explizit dokumentiert werden.
Eine Freistellung von der Arbeit wird keineswegs automatisch als genommener Urlaub angesehen. Das muss in der Freistellungserklärung explizit dokumentiert werden.
Oder durch den Vergleich festgelegt werden:
4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Urlaub in Natura gewährt wurde.
Für die, die Lesen können. Oder habe ich damit auch schon beleidigt?
4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Urlaub in Natura gewährt wurde.
Für die, die Lesen können. Oder habe ich damit auch schon beleidigt?
@vandit: dann sind wir exakt auf demselben Stand. Ich habe bewusst "formal" geschrieben mit dem Zusatz, dass er als "gewährt" betrachtet wird. Das wurde im Nachhinein gerichtlich vereinbart, ist auch nach meiner, innerhalb meines Vereins teuer erkauften Erfahrung nicht automatisch gegeben, sondern muss ausdrücklich in der Freistellung erwähnt werden.
Deine Antwort ließ einen anderen Background vermuten, auf den ich aber nicht eingehen wollte. Der Eindruck war offensichtlich falsch, Dein Background ist auch aktuell.
Deine Antwort ließ einen anderen Background vermuten, auf den ich aber nicht eingehen wollte. Der Eindruck war offensichtlich falsch, Dein Background ist auch aktuell.
... und was ich irgendwie niedlich finde:
- meine Antwort war "Gehalt bis zum 31.12., Abfindung ja, aber der Urlaub ist weg"
- Deine Antwort war "Gehalt bis zum 31.12., Abfindung ja, aber der Urlaub ist weg"
Aber vollinhaltlich zugestimmt hast Du mir nicht. Hmmmm? So was habe ich tatsächlich auch bei meiner Tochter schon oft erlebt, das letzte mal kurz vor Ihrer Einschulung ...
- meine Antwort war "Gehalt bis zum 31.12., Abfindung ja, aber der Urlaub ist weg"
- Deine Antwort war "Gehalt bis zum 31.12., Abfindung ja, aber der Urlaub ist weg"
Aber vollinhaltlich zugestimmt hast Du mir nicht. Hmmmm? So was habe ich tatsächlich auch bei meiner Tochter schon oft erlebt, das letzte mal kurz vor Ihrer Einschulung ...
@Ing, dennoch hatte ich den Punkt 4. nicht ordentlich gelesen. Macht nichts, denn ich bin von einer vorher zu treffenden Vereinbarung ausgegangen, während Du komplett auf das Inhalt der Vereinbarung eingegangen bist..
In einer vorher getroffenen Vereinbarung muss nicht nur die Freistellung als unwiderruflich deklariert sein, sonst kann der AG den AN jederzeit zurück zur Arbeit holen, sondern auch die Frage der Urlaubsabgeltung muss geregelt sein.
Ich frage mich, warum man hier so eine Frage stellt. Offensichtlich handelt es sich um eine Güteverhandlung, wo der Richter persönliches Erscheinen anordnet. Da kann man sich alles, was man nicht versteht, erklären lassen.
In einer vorher getroffenen Vereinbarung muss nicht nur die Freistellung als unwiderruflich deklariert sein, sonst kann der AG den AN jederzeit zurück zur Arbeit holen, sondern auch die Frage der Urlaubsabgeltung muss geregelt sein.
Ich frage mich, warum man hier so eine Frage stellt. Offensichtlich handelt es sich um eine Güteverhandlung, wo der Richter persönliches Erscheinen anordnet. Da kann man sich alles, was man nicht versteht, erklären lassen.
Ing, schade. Ich glaubte tatsächlich einen Moment, Du wärest kein Streithammel. Keine Sorge, passiert nicht wieder.
Tatsächlich betrachte ich mich nicht als "Streithammel". Ich denke, Du kannst hier fragen, wen immer Du willst und er wird mir Diskussionsbereitschaft mit einem leichten (aber nur leichten) Hang zur Rechthaberei attestieren.
Ich reagiere allerdings empfindlich, wenn ich aus selbsterlebter Praxis berichte und man mir "Falschaussage" vorwirft oder wenn ein offensichtlicher Sachverhalt mit "das hättest Du wohl gerne" negiert wird.
Wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es wieder heraus und aktuell gibt es wenig Anlass, das "heraus" wieder auf sachlich zu stellen. Ich selber würde das gerne tun. Gib mir Anlass dazu, bewerte meine Antworten sachlich und wir können in eine Diskussion eintreten.
Ich reagiere allerdings empfindlich, wenn ich aus selbsterlebter Praxis berichte und man mir "Falschaussage" vorwirft oder wenn ein offensichtlicher Sachverhalt mit "das hättest Du wohl gerne" negiert wird.
Wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es wieder heraus und aktuell gibt es wenig Anlass, das "heraus" wieder auf sachlich zu stellen. Ich selber würde das gerne tun. Gib mir Anlass dazu, bewerte meine Antworten sachlich und wir können in eine Diskussion eintreten.
"Ich reagiere allerdings empfindlich, wenn ich aus selbsterlebter Praxis berichte und man mir "Falschaussage" vorwirft oder wenn ein offensichtlicher Sachverhalt mit "das hättest Du wohl gerne" negiert wird."
Wünschenswert wäre, wenn das auch den restlichen WC Mitgliedern zugestanden wird.
Wünschenswert wäre, wenn das auch den restlichen WC Mitgliedern zugestanden wird.