Komposter
Unser Haus wurde verkauft, wir ziehen Ende Juni aus, nun möchte der neue Käufer/Vermieter, dass wir den Komposter entleeren und abbauen. Dieser Komposter (2 große Gitterboxen) gehörem dem alten Vermieter! Uns wurde nie eine Biotonne zur Verfügung gestellt. Kann mir vielleicht jemand helfen und sagen ob wir dazu verpflichtet sind?
Antworten (2)
Ihr seid die Mieter? Die Komposter gehören dem alten Vermieter? Dann muss der sich drum kümmern oder der neue Vermieter. Wenn er die Dinger abbaut, muss er bei Eurem Müllunternehmen eine Biotonne beantragen. Es sei denn, im Mietvertrag seien solche PFlichtan auf Euch abgewälzt worden. Dann seit ihr dran.
Im Klartext: schau mal in Deinen Mietvertrag.
Oder wende Dich an den Mieterbund in Eurem Ort, alternativ an einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens,
Im Klartext: schau mal in Deinen Mietvertrag.
Oder wende Dich an den Mieterbund in Eurem Ort, alternativ an einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens,
Biotonnen müssen nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, diese werden, zumindest bei uns in der Region, immer vom Bewohner des Hauses geordert, der auch die durch Bereitstellung und Leerung entstehenden Kosten zu tragen hat. Diese Kosten habt Ihr eingespart, da Ihr Gartenabfall, Rasenmahd und Bioabfall dem Komposter zugeführt habt. Für die Entleerung des Komposters seit Ihr daher aus meiner Sicht verantwortlich, jedoch nicht für dessen Abbau.