krank bei Überstundenausgleich
Mir wird regelmäßig im Dienstplan durch den Arbeitgeber angeordnet wie ich meine Überstunden abbauen muss , jetzt war ich davon einige Tage Krank, mein Arbeitgeber
hat trotzdem Überstunden dafür abgezogen ,darf er das?
TÖvD
hat trotzdem Überstunden dafür abgezogen ,darf er das?
TÖvD
Antworten (7)
Dass Überstunden nicht gut geschrieben werden, die man üblicherweise macht, während man mal krank ist, ist ja normal.
Dass aber während einer Krankschreibung bereits geleistete Überstunden abgezogen werden, geht gar nicht. Demnächst kommt der Chef noch auf die Idee, dass man die Krankschreibung ja auch noch mit dem Urlaub verrechnen kann...
Dass aber während einer Krankschreibung bereits geleistete Überstunden abgezogen werden, geht gar nicht. Demnächst kommt der Chef noch auf die Idee, dass man die Krankschreibung ja auch noch mit dem Urlaub verrechnen kann...
@Ing
Zitat von Dir: ...Er kann über diesen Zeitraum frei verfügen, ohne dass die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der entsprechenden Vergütung entfällt.
Hier geht es aber nicht um eine nicht notwendige Zahlung des Arbeitgebers, hier geht es um Abzüge.
Lies noch mal den letzten Satz des von Dir hier Zitierten....
Wenn Du ein vergleichbares Urteil findest (z.B. Krank im Urlaub, Chef zieht Geld ab...) dann komm damit. Dein Urteil bezieht sich auf einen ganz anderen Fall.
Zitat von Dir: ...Er kann über diesen Zeitraum frei verfügen, ohne dass die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der entsprechenden Vergütung entfällt.
Hier geht es aber nicht um eine nicht notwendige Zahlung des Arbeitgebers, hier geht es um Abzüge.
Lies noch mal den letzten Satz des von Dir hier Zitierten....
Wenn Du ein vergleichbares Urteil findest (z.B. Krank im Urlaub, Chef zieht Geld ab...) dann komm damit. Dein Urteil bezieht sich auf einen ganz anderen Fall.
Ich werfe aus der Fragestellung heraus übrigens noch ein:
Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man einen festen Schichtplan hat, der auch bezahlte Wochenendzuschläge beinhaltet, dafür aber dann ein paar Tage in der Woche frei hat.
Oder, wie hier vom Gast ausgesagt, man viele Überstunden abbauen soll und deswegen frei gestellt wird, ausserplanmäßig.
Was, wenn der Gast nur wegen der Überstunden krank geworden ist?
Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man einen festen Schichtplan hat, der auch bezahlte Wochenendzuschläge beinhaltet, dafür aber dann ein paar Tage in der Woche frei hat.
Oder, wie hier vom Gast ausgesagt, man viele Überstunden abbauen soll und deswegen frei gestellt wird, ausserplanmäßig.
Was, wenn der Gast nur wegen der Überstunden krank geworden ist?
@Ing, was DU denkst, ist mir auch schnuppe.
ÖdV, na und? Dann erst recht.
Der Arbeitgeber sagt: Du hast zu viele Überstunden gemacht. Du siehst krank aus. Mach ein paar Tage frei.
Der Mann ist wirklich krank, muss wirklich zum Arzt, und als Belohnung verweigert Amt oder Behörde dann die Auszahlung der vorher geleisteten Überstunden... Danke.
Ich würde mich wehren, und auf einen akzeptablen Freizeitausgleich klagen, wie ich ihn auch bekäme, wenn ich im Urlaub krank werde.
Aber da DU ja in allen Bereichen 84 Semester Jura / Ingenieur / Physiker und was weiss ich noch studiert hast, davon 85 Semester "wie google ich möglichst ineffektiv", interessiert mich Deine Meinung und die falschen Gerichtsurteile, die nichts mit dem Fall zu tun haben, nun mal gar nicht.
ÖdV, na und? Dann erst recht.
Der Arbeitgeber sagt: Du hast zu viele Überstunden gemacht. Du siehst krank aus. Mach ein paar Tage frei.
Der Mann ist wirklich krank, muss wirklich zum Arzt, und als Belohnung verweigert Amt oder Behörde dann die Auszahlung der vorher geleisteten Überstunden... Danke.
Ich würde mich wehren, und auf einen akzeptablen Freizeitausgleich klagen, wie ich ihn auch bekäme, wenn ich im Urlaub krank werde.
Aber da DU ja in allen Bereichen 84 Semester Jura / Ingenieur / Physiker und was weiss ich noch studiert hast, davon 85 Semester "wie google ich möglichst ineffektiv", interessiert mich Deine Meinung und die falschen Gerichtsurteile, die nichts mit dem Fall zu tun haben, nun mal gar nicht.
Da Deine Auffassung des hier geschilderten Falls und Dein zitiertes Gerichtsurteil so gar nicht korrespondieren, wiederhole ich noch mal einen Schlüsselsatz aus dem Urteil:
...ohne dass die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der entsprechenden Vergütung entfällt.
Es geht um Überstunden, die vor der Krankheit geleistet wurden, und die während der vom Arbeitgeber verordneten "Freizeit" einfach abgezogen wurden, als wären sie nicht geleistet worden.
Da Du aber anscheinend nicht verstehst, worum es überhaupt geht, schlaf gut. Vielleicht erleuchtet Dich ein Traum.
Meine Nacht wird leider sehr kurz. Gleich ist Feiertag bei uns, hier wird gefeuerwerkt, als ob Silvester ist, ich hab aber zugesagt, gleich zur Arbeit zu kommen... Scheisse. Wie soll man bei dem Krach ausgeschlafen zur Arbeit kommen?
...ohne dass die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der entsprechenden Vergütung entfällt.
Es geht um Überstunden, die vor der Krankheit geleistet wurden, und die während der vom Arbeitgeber verordneten "Freizeit" einfach abgezogen wurden, als wären sie nicht geleistet worden.
Da Du aber anscheinend nicht verstehst, worum es überhaupt geht, schlaf gut. Vielleicht erleuchtet Dich ein Traum.
Meine Nacht wird leider sehr kurz. Gleich ist Feiertag bei uns, hier wird gefeuerwerkt, als ob Silvester ist, ich hab aber zugesagt, gleich zur Arbeit zu kommen... Scheisse. Wie soll man bei dem Krach ausgeschlafen zur Arbeit kommen?
Noch hat es kein einziges Urteil eines Arbeitsgerichtes zugunsten eines Arbeitgebers gegeben, das den Arbeitnehmer insofern benachteiligt, dass der Arbeitgeber Überstunden nicht voll und obendrein mit Zuschlägen bezahlen muss, nur weil der Arbeitnehmer laut Dienstplan frei nehmen sollte....
Genau wie im Urlaub ist definitiv die "Freistellung" nämlich durch die Krankheit unterbrochen.
Wenn Du Dich Arbeitgeberfreundlich zeigst und auf alle Zuschläge und den Lohn verzichtest, bitte. Dein Problem.
Genau wie im Urlaub ist definitiv die "Freistellung" nämlich durch die Krankheit unterbrochen.
Wenn Du Dich Arbeitgeberfreundlich zeigst und auf alle Zuschläge und den Lohn verzichtest, bitte. Dein Problem.
@Celsete: Du nervst nur noch in Deiner Unbedarftheit - ich vermeide ausdrücklich einen treffenderen Ausdruck.
Auch für Dich gilt der alte Satz: SI TACUISSES, PHILOSOPHUS MANSISSES!
Dieter Nuhr hat das noch viel schöner - wenngleich auch drastischer - ausgedrückt.
Auch für Dich gilt der alte Satz: SI TACUISSES, PHILOSOPHUS MANSISSES!
Dieter Nuhr hat das noch viel schöner - wenngleich auch drastischer - ausgedrückt.