Gehaltserhöhung ohne Vorwarnung streichen
Hallo,
ich habe in meinem, von beiden Seiten, unterschriebenen Arbeitsvertrag stehen, dass ich ab dem 13. Monat eine Gehaltserhöhung bekomme. (ohne Zusatzklausel)
Das wäre ab 01.07.2020 der Fall gewesen.
Nun musste ich auf meiner Abrechnung sehen, dass diese mir nicht berechnet wurde.
Auf Nachfrage bekam ich die Aussage, dass die Firma sich entschlossen hat bis auf weiteres keine Gehaltserhöhungen durchzuführen.
Geht das so einfach? Wie kann ich dagegen vorgehen? Kann ich überhaupt etwas dagegen machen?
Es steht ja im Arbeitsvertrag und mir wurde davor nicht Bescheid gegeben bzw ich wurde nicht vorgewarnt (weder mündlich noch schriftlich), dass ich das neue Gehalt nicht bekomme.
Wir haben seit Mitte März Kurzarbeit. Ab September geht es wieder normal weiter.
Danke schonmal
ich habe in meinem, von beiden Seiten, unterschriebenen Arbeitsvertrag stehen, dass ich ab dem 13. Monat eine Gehaltserhöhung bekomme. (ohne Zusatzklausel)
Das wäre ab 01.07.2020 der Fall gewesen.
Nun musste ich auf meiner Abrechnung sehen, dass diese mir nicht berechnet wurde.
Auf Nachfrage bekam ich die Aussage, dass die Firma sich entschlossen hat bis auf weiteres keine Gehaltserhöhungen durchzuführen.
Geht das so einfach? Wie kann ich dagegen vorgehen? Kann ich überhaupt etwas dagegen machen?
Es steht ja im Arbeitsvertrag und mir wurde davor nicht Bescheid gegeben bzw ich wurde nicht vorgewarnt (weder mündlich noch schriftlich), dass ich das neue Gehalt nicht bekomme.
Wir haben seit Mitte März Kurzarbeit. Ab September geht es wieder normal weiter.
Danke schonmal
Antworten (4)
Ich würde da mal mit einem Anwalt sprechen. Unter normalen Vorraussetzungen hätten sie den Vertrag ändern müssen und sich das Einverständnis von dir einholen müssen.
Aber wie das unter Kurzarbeit-Bedinungen geregelt ist, weiß ich leider nicht. Aber da könnte ich mir vorstellen, dass es klappt, weil sie dir ja schon nicht die vollen 100% zahlen..
Aber wie das unter Kurzarbeit-Bedinungen geregelt ist, weiß ich leider nicht. Aber da könnte ich mir vorstellen, dass es klappt, weil sie dir ja schon nicht die vollen 100% zahlen..
Pacta sunt servanda.
Ein Passus im Arbeitsvertrag kann nur durch eine Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen oder durch eine Änderungskündigung geändert werden. Beides ist nach der Schilderung nicht passiert. Damit ist die Vereinbarung gültig und Dein AG verstößt gegen den Arbeitsvertrag, wenn er sich nicht daran hält.
Ein Passus im Arbeitsvertrag kann nur durch eine Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen oder durch eine Änderungskündigung geändert werden. Beides ist nach der Schilderung nicht passiert. Damit ist die Vereinbarung gültig und Dein AG verstößt gegen den Arbeitsvertrag, wenn er sich nicht daran hält.
Es ist schon traurig genug, dass dein AG nicht nur vom Vertrag abweicht, sondern du auch noch aktiv nachfragen musst. Wie hier schon ausgeführt, steht das der erhöhte gehalt zu.
Wenn dir an der Arbeitsstelle gelegen ist, sprich mit dem AG, vereinbart eine Aussetzung der Erhöhung, z. B. bis die Kurzarbeit wieder aufgehoben wird und es dem Betrieb wieder besser geht und lasse dir die Differenz dann auszahlen.
Oder, überlege dir, ob du dir bei diesem Verhalten deines AGs überhaupt eine längerfristige Zusammenarbeit möchtest, klage deine Forderunge ein und wechsele den AG.
Wenn dir an der Arbeitsstelle gelegen ist, sprich mit dem AG, vereinbart eine Aussetzung der Erhöhung, z. B. bis die Kurzarbeit wieder aufgehoben wird und es dem Betrieb wieder besser geht und lasse dir die Differenz dann auszahlen.
Oder, überlege dir, ob du dir bei diesem Verhalten deines AGs überhaupt eine längerfristige Zusammenarbeit möchtest, klage deine Forderunge ein und wechsele den AG.
Vertrag ist Vertrag. Du hast nach Deiner Schilderung einen Rechtsanspruch auf die Gehaltserhöhung. Du kannst ja auch nicht einseitig für Dich die 20-Stunden-Woche bei vollen Lohnausgleich einführen, weil Du Dich dazu entschlossen hast. Genauso wenig kann Deine Firma vertraglich vereinbarte Gehaltserhöhungen verweigern.