Kurzschluss
Ich bekam von meiner Wohnungsgesellschaft die Rechnung für die Reparatur nach einem totalen Stromausfall präsentiert. Angeblich sei mein Backofen falsch angeschlossen gewesen und deshalb müsse ich die Kosten tragen.
Nun meine Frage: Ist es möglich, dass 8 Monate nachdem der Herd angeschlossen wurde (von einem Fachmann!) und dieser auch ständig in ohne Störung in Betrieb war, dieser noch einen Kurzschluss auslösen kann, weil er angeblich falsch angeschlossen war?
Nun meine Frage: Ist es möglich, dass 8 Monate nachdem der Herd angeschlossen wurde (von einem Fachmann!) und dieser auch ständig in ohne Störung in Betrieb war, dieser noch einen Kurzschluss auslösen kann, weil er angeblich falsch angeschlossen war?
Antworten (2)
Möglich ist vieles, das halte ich aber für eher unwahrscheinlich.
Abgesehen davon würde bei einem falsch angeschlossenen Verbraucher in einer Wohnung die Absicherung in der Wohnungsunterverteilung auslösen. Wenn für den Herd in der Küche ein Anschluss für Dreiphasenwechselstrom vorhanden ist, was der Normalfall ist, dann sind in der Unterverteilung für die Wohnung für jeder der 3 Phasen je eine Sicherungen oder je ein Sicherungsautomat vorhanden.
Unter "totalem Stromausfall" versteh ich Stromausfall in der gesamten Wohnanlage oder zumindest in einem Mehrfamilienwohnhaus in der Wohnanlage. Sollte es wirklich dazu gekommen sein, kann ein falsch ansgeschlossener Herd nicht die einzige Ursache dafür sein. Möglicherweise liegt ein Fehler in der Installation der Wohnung oder in der Installation der Wohnanlage vor.
Auf alle Fälle würde ich als erstes den Fachmann, der den Herd angeschlossen hat, mit der Tatsache des Stromausfalls und natürlich mit der Rechnung konfrontieren.
Wie kommt die Wohnungsgesellschaft überhaupt zu dieser Behauptung?
Abgesehen davon würde bei einem falsch angeschlossenen Verbraucher in einer Wohnung die Absicherung in der Wohnungsunterverteilung auslösen. Wenn für den Herd in der Küche ein Anschluss für Dreiphasenwechselstrom vorhanden ist, was der Normalfall ist, dann sind in der Unterverteilung für die Wohnung für jeder der 3 Phasen je eine Sicherungen oder je ein Sicherungsautomat vorhanden.
Unter "totalem Stromausfall" versteh ich Stromausfall in der gesamten Wohnanlage oder zumindest in einem Mehrfamilienwohnhaus in der Wohnanlage. Sollte es wirklich dazu gekommen sein, kann ein falsch ansgeschlossener Herd nicht die einzige Ursache dafür sein. Möglicherweise liegt ein Fehler in der Installation der Wohnung oder in der Installation der Wohnanlage vor.
Auf alle Fälle würde ich als erstes den Fachmann, der den Herd angeschlossen hat, mit der Tatsache des Stromausfalls und natürlich mit der Rechnung konfrontieren.
Wie kommt die Wohnungsgesellschaft überhaupt zu dieser Behauptung?