bh_roth
Heute erwischte ich meine Frau, wie sie im Laden ein Häkelheft durchblätterte, um festzustellen, ob es sich lohnt, dieses Vorlagenheft zu kaufen. Eine einzige Vorlage war interessant. Aber dafür das Heft zu kaufen? Also blieb das Heft im Laden.
Da kam mir die Idee, die Häkelvorlage abzufotografieren und zuhause auszudrucken. Keine Sorge, ich hab es nicht gemacht. Aber was wäre im Falle des Falles? Ist das Ladendiebstahl?
Ladendiebstahl?
Heute erwischte ich meine Frau, wie sie im Laden ein Häkelheft durchblätterte, um festzustellen, ob es sich lohnt, dieses Vorlagenheft zu kaufen. Eine einzige Vorlage war interessant. Aber dafür das Heft zu kaufen? Also blieb das Heft im Laden.
Da kam mir die Idee, die Häkelvorlage abzufotografieren und zuhause auszudrucken. Keine Sorge, ich hab es nicht gemacht. Aber was wäre im Falle des Falles? Ist das Ladendiebstahl?
Antworten (19)
Interessante Frage....
Meine Meinung dazu: Nein, denn das Heft ist unbeschadet im Laden geblieben, und man kann es ja auch im Laden durchblättern, wenn der Händler toleriert / gestattet.
Ist doch heutezutage Alltag, alles und jedes mit dem Handy abzuknipsen.
So lange das Heft dabei nicht beschädigt wird, und der Inhaber das Lesen bzw. fotografieren nicht verbietet, also toleriert, ist das OK. Guck:
Meine Meinung dazu: Nein, denn das Heft ist unbeschadet im Laden geblieben, und man kann es ja auch im Laden durchblättern, wenn der Händler toleriert / gestattet.
Ist doch heutezutage Alltag, alles und jedes mit dem Handy abzuknipsen.
So lange das Heft dabei nicht beschädigt wird, und der Inhaber das Lesen bzw. fotografieren nicht verbietet, also toleriert, ist das OK. Guck:
Es wurde nichts gestohlen, also hat der Ladenbesitzer keinen Schaden gehabt. Einen denkbaren Schaden könnte er haben, weil durch das Fotografieren ein Kauf nicht zustande kam. Aber der ist ihm auch entstanden, weil deine Frau das Heft nicht gekauft hat, nur ist das weder strafbar noch schadenserstzpflichtig..
Das Problem sehe ich eher im Copyrechtsbereich. Man eignet sich unrechtmäßig geistiges Eingentum anderer an.
Das Problem sehe ich eher im Copyrechtsbereich. Man eignet sich unrechtmäßig geistiges Eingentum anderer an.
wie netter Fahrer erwähnte, der Ladenbesitzer kann das durchblättern tolerieren, muss es aber nicht. Einen Diebstahl sehe ich bei dem abfotografieren auch nicht, aber mal ehrlich...als Ladenbesitzer käme ich mir verarscht vor, wenn die Zeitschriften, auch wenn es nur eine Seite ist, nicht mehr gekauft sondern eben abgelichtet würden. Wieviel kostet so ein Häkelheft eigentlich ????
Lieber Musca, etwa soviel wie 2 mp3s, die man sich dann eben nicht über iTunes kauft, sondern über canna.to herunter lädt. Hast du es gelesen? Es geht nicht darum, dieses Heft zu kaufen oder nicht. Genau so, wie ich CDs kaufe, die es sich lohnt zu kaufen, kaufe ich meiner Frau dieses Heft, wenn es sich lohnt. Aber das tat es heute nicht.
Es geht nicht darum, ob der Ladenbesitzer das toleriert, sondern dass das Copyright verletzt wird. Es ist explizit verboten, Bücher, Musiknoten usw. ohne Einwilligung des Rechteinhabers zu kopieren.Für Zeitschriften, die einem nicht gehören, gilt das sicher auch. Es ist für viele schwer vorstellbar, dass Leute mit Büchern, Zeitschriften, Musik und Filmen ihren Lebensunterhalt verdienen. Wer damit argumentiert, dass er das sowieso nicht gekauft hätte, hat kein Recht an dem Besitz. Wer einsichtig ist, tut das nicht, für die anderen gibt es Gesetze.
im Grunde ja eine harmlose Sache. Eine meiner neapolitanischen Tanten (gelernte Schneiderin) kaufte sich immer sündig teure Modefummel, nahm sie zuhause auseinander, kopierte den Schnitt, nähte sie wieder zusammen und gab sie zurück. Aber nicht ohne auf die schlechte Verarbeitung der teuren Fummel hinzuweisen.
@dorfdepp: Wer ist denn Rechteinhaber? Nimmt der Ladenbesitzer eine Garantenstellung ein, ist er Stellvertreter?
*Hach* ich wäre so gerne Rechtsanwalt. In diesen Grauzeiten..könnte ich, würde ich so gerne.. *schmunzel*
Urheber Häkelvorlage, abgekauft, mit Veröffentlichungsrecht, von der Zeitschrift, Rechte bei der Zeitschrift. Taet isch mal sagen. Mit dem Abfotografieren würdest du der Zeitschrift eine Idee klauen, mit dem Kauf aber abkaufen. Und damit dem Urheber Rechnung tragen.
Dass sich so viele das geistige Eigentum nicht vorstellen können, egal bei wem die Rechte liegen, wurde schon erwähnt
Urheber Häkelvorlage, abgekauft, mit Veröffentlichungsrecht, von der Zeitschrift, Rechte bei der Zeitschrift. Taet isch mal sagen. Mit dem Abfotografieren würdest du der Zeitschrift eine Idee klauen, mit dem Kauf aber abkaufen. Und damit dem Urheber Rechnung tragen.
Dass sich so viele das geistige Eigentum nicht vorstellen können, egal bei wem die Rechte liegen, wurde schon erwähnt
@dorfdepp
Das kann nicht sein, was du sagt. Sonst wäre die Fernleihe, bei der man eine Kopie eines Artikels zugeschickt bekommt, illegal. Zudem erhält die VG-Wort eine Vergütung fürs Kopieren. Einziges Problem an der Sache: Für Kameras erhält die VG-Wort soweit ich weiß nichts.
Das kann nicht sein, was du sagt. Sonst wäre die Fernleihe, bei der man eine Kopie eines Artikels zugeschickt bekommt, illegal. Zudem erhält die VG-Wort eine Vergütung fürs Kopieren. Einziges Problem an der Sache: Für Kameras erhält die VG-Wort soweit ich weiß nichts.
Es ist wie schon festgestellt kein Ladendiebstahl. Du musst aber beim Ladeninhaber deine Daten hinterlassen. Damit ein Anwalt dich anmahnen kann.
Illegal ist es immer dann, wenn das Urheberrecht verletzt wird. Wenn der Urheber die Kopie unentgeltlich oder gegen eine Lizenzgebühr (vom Anbieter) gestattet, ist es legal.
Dorfdepp, liess man diesen Artikel hier und guck mal nach Copyshop.
@ Zombijaeger
Wenn wie ich den verlinkten Artikel richtig verstanden habe, darf man eine Privatkopie von etwas machen, das einem gehört, also wenn ich eine CD kaufe. Wenn ich die CD raubkopiert habe, steht mir das Recht nicht zu. Das scheint mir mit dem Fall des Kopierens von Zeitschriften auch so zu sein.
Wenn wie ich den verlinkten Artikel richtig verstanden habe, darf man eine Privatkopie von etwas machen, das einem gehört, also wenn ich eine CD kaufe. Wenn ich die CD raubkopiert habe, steht mir das Recht nicht zu. Das scheint mir mit dem Fall des Kopierens von Zeitschriften auch so zu sein.
Die Interimslösung lautet Google Glass, dann bleibt die Sache zwar immer noch evtl. illegal, fällt aber nicht mehr auf.
MfG machine
MfG machine
@ bh_roth
Um auf die gestrige Frage zurückzukommen: Natürlich ist ein Händler verpflichtet, die Gesetze einzuhalten. Ein Händler, der wohlwollend CDs oder DVDs nur zum Zweck des Kopulierens verleiht, verletzt das Urheberrecht. Warum ist dieser Sachverhalt so schwierig zu kapieren?
Um auf die gestrige Frage zurückzukommen: Natürlich ist ein Händler verpflichtet, die Gesetze einzuhalten. Ein Händler, der wohlwollend CDs oder DVDs nur zum Zweck des Kopulierens verleiht, verletzt das Urheberrecht. Warum ist dieser Sachverhalt so schwierig zu kapieren?
@Dorfdepp
Die Privatkopie ist gesetzlich geregelt, dafür gibt es Urheberrechtsabgaben auf Kopierern, Rohlingen, etc. Du darfst nur keinen Kopierschutz umgehen und brauchst das Original auch nicht selber zu besitzen, siehe siehe: "Bei der Privatkopie dagegen muss als Vorlage kein eigenes Werkstück verwendet werden." Die Vorlage darf nur nicht illegal sein. Verunsicher doch bitte hier die Leute nicht.
Die Privatkopie ist gesetzlich geregelt, dafür gibt es Urheberrechtsabgaben auf Kopierern, Rohlingen, etc. Du darfst nur keinen Kopierschutz umgehen und brauchst das Original auch nicht selber zu besitzen, siehe siehe: "Bei der Privatkopie dagegen muss als Vorlage kein eigenes Werkstück verwendet werden." Die Vorlage darf nur nicht illegal sein. Verunsicher doch bitte hier die Leute nicht.
Ich würde das höchstens als Gedächtnisstütze werten. Ladendiebstahl ist es auf keinen Fall, weil dem Händler ja nichts entwendet worden ist und auch nichts beschädigt wurde.
Geistiger Diebstahl, so wie Porter es anführt, ist es schon. Aber eher in geringem Umfang. Wahrscheinlich gibts diese Vorlage auch im internet zum kostenlos runterladen.
Geistiger Diebstahl, so wie Porter es anführt, ist es schon. Aber eher in geringem Umfang. Wahrscheinlich gibts diese Vorlage auch im internet zum kostenlos runterladen.
@ Zombijaeger
Ok, hast Recht. Ich habe Ähnliches gefunden. Aber Zeitungsverlage gehen im Internet inzwischen dagegen vor, dass alles umsonst sein muss, indem sie dazu übergehen, sich gewisse Inhalte bezahlen zu lassen. Ich hatte das nur pragmatisch gesehen: Wer für seine eigene Arbeitsleistung Lohn erwartet, sollte das anderen auch zugestehen. Für Druckerzeugnisse gibt es keinen Kopierschutz, den man umgehen könnte. Aber es gibt auch keinen Bestandsschutz für Druckerzeugnisse. Wenn alle alles im Rahmen der Privatkopie umsonst haben wollen, geht ein Verlag nach dem anderen Pleite, und dann jammern die am lautesten, die das nicht vorhergesehen haben.
Ok, hast Recht. Ich habe Ähnliches gefunden. Aber Zeitungsverlage gehen im Internet inzwischen dagegen vor, dass alles umsonst sein muss, indem sie dazu übergehen, sich gewisse Inhalte bezahlen zu lassen. Ich hatte das nur pragmatisch gesehen: Wer für seine eigene Arbeitsleistung Lohn erwartet, sollte das anderen auch zugestehen. Für Druckerzeugnisse gibt es keinen Kopierschutz, den man umgehen könnte. Aber es gibt auch keinen Bestandsschutz für Druckerzeugnisse. Wenn alle alles im Rahmen der Privatkopie umsonst haben wollen, geht ein Verlag nach dem anderen Pleite, und dann jammern die am lautesten, die das nicht vorhergesehen haben.