moby66
zum 2.ten mal bei ladendiebstahl erwischt /eintrag im persönlichen Führungszeugniss ?
Wurde vor 18 Monaten beim Ladendiebstahl erwischt (wert 6 Euro).Dies wurde mit einem Strafbefehl (10 Tagessätze a 40 Euro) geahndet.
Bin jetzt zum 2.ten Mal beim Ladendiebstahl erwischt worden (wert 35 Euro).Das Strafmaß steht noch aus.
Meine Frage ist,ob ich mit einem Eintrag ins persönliche Führungszeugniss für Arbeitgeber rechnen muß ?
Bin jetzt zum 2.ten Mal beim Ladendiebstahl erwischt worden (wert 35 Euro).Das Strafmaß steht noch aus.
Meine Frage ist,ob ich mit einem Eintrag ins persönliche Führungszeugniss für Arbeitgeber rechnen muß ?
Antworten (5)
Das fragst du dich ja reichlich frueh. Du solltest dir grundsätzlich mal Gedanken machen und der Wert der Ware ist vollkommen egal.
Ohne wirkliche Ahnung, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Delikte/Bestrafungen an den Arbeitgeber gemeldet werden.
Im Übrigen solltest Du mal den Matheunterricht der ersten Klasse auffrischen.
10*40 = 400. Da hast Du wohl 394 Euro mehr bezahlt als nötig.
Im zweiten Fall wird's sicherlich einen deutlicheren Hinweis geben.
Im Übrigen solltest Du mal den Matheunterricht der ersten Klasse auffrischen.
10*40 = 400. Da hast Du wohl 394 Euro mehr bezahlt als nötig.
Im zweiten Fall wird's sicherlich einen deutlicheren Hinweis geben.
Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis:
erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen(§ 32 Abs. 2 Nr.5 BZRG)
quelle
erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen(§ 32 Abs. 2 Nr.5 BZRG)
quelle
Es gibt kein Führungszeugnis speziell für Arbeitgeber. Auf die Regelung mit den 90 Tagessätzen wurde bereits hingewiesen. Ich bin zwar nicht der Richter, aber mit einem Urteil, dass letztlich im Führungszeugnis landet, brauchst Du wohl eher nicht zu rechnen.
Hör auf zu Klauen. Von den 400 Euro Strafe hättest Du ganz normal einkaufen können. Von den Gerichtskosten und den ganzen Ärger einmal abgesehen.
Hör auf zu Klauen. Von den 400 Euro Strafe hättest Du ganz normal einkaufen können. Von den Gerichtskosten und den ganzen Ärger einmal abgesehen.
Das zweite Vergehen landet im Führungszeugnis. Und Sie sollten sich im Klaren darüber sein, dass sogar eine Aushilfe an der Tankstelle ein Führungszeugnis vorlegen muss (von höherqualifizierten Stellen ganz zu schweigen).