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Gast

Leibrente, mit welcher Institution kann ich so etwas organisieren?

Ich bin Rentner, habe ein Haus und keine Erben. Meine Rente ist ziemlich niederig. Ein Freund hat mir zur Leibrente geraten. Die Idee ist, das Haus zu verkaufen gegen eine monatliche Summe, wobei diese bis an mein Lebensende ausgezahlt wird und ich auch bis dahin Wohnrecht habe.
Beim googeln habe ich festgestellt, daß es viele Infos darüber gibt, aber mit welcher Institution ich so einen Vertrag eingehen kann habe ich nicht gefunden. Meine Bank macht sowas nicht, und meine Versicherung auch nicht. Weiß jemand mehr??
Frage beantworten Frage Nummer 3000042974 Frage melden

Antworten (15)
elfigy
Lieber Gast. Wenn sie das wollen, dann müssen Sie das mit dem Hauskäufer vereinbaren. Aber Sie brauchen jemand, der Ihnen dabei zur Seite steht, damit die Höhe der Rente korrekt ermittelt wird. Auch damit der Vertrag korrekt abgefasst wird. Die Berechnung ist sehr kompliziert. Sie können sich an einen Anwalt wenden und das Haus entweder privat oder von einem Immoblilienmaktler anbieten. Ob sich dieses Vorhaben für Sie überhaupt lohnt, sollte der Anwalt erst prüfen. Denn das Wohnrecht wird auch so ähnlich wie Miete bewertet und schmälert dann die Rente. Bemessen wird die Rente nach der durchschnittlichen Lebenserwartung für Männer. Es kommt also auch auf Ihr jetziges Alter an und auch darauf, ob Ihr Haus genug Wert hat. Falls es sich bei Ihrem Haus um ein Einfamilienwohnhaus handelt, wird das nur jemand als Geldanlage kaufen, weil Sie ja darin wohnen bleiben wollen. Eine Instituition gibt es für so etwas nicht. Sie müssen das selbst in die Hand nehmen. Ich halte es für besser, Sie trennen sich von dem Haus, nehmen sich eine Wohnung und verbrauchen das Geld mit einem Auszahlungsplan.
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49gerd
Hallo, Gast, einfach ausgedrückt, nannte man das(zumindest früher) einen Kauf auf Rentenbasis.Dieses Geschäft müsste sich sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer lohnen, was genaue Berechnungen, soweit möglich, erfordert. Ein Jurist, in manchen Bundesländern nur als Notar tätig, nicht als Rechtsanwalt, in anderen als Notar und Rechtsanwalt, hängt von der jeweiligen Landesordnung ab, kennt sich mit dieser Thematik natürlich aus. Er kennt auch Leute, die das errechnen können, bzw. manche Notare können das selbst. Ein Geschäft für den Käufer kann das nur sein im Sinne einer Kapitalanlage und wenn die statistische Restlebenszeit nicht mehr so lange wäre. Nur dann könnte dieser am eingesetzten Kaufpreis einen Vorteil erwarten. Die Rente muss lebenslang gezahlt werden unabhängig von statistischen Werten, ist aber auch vom Notar vereinbarungsabhängig, im Notarvertrag sowie der Grundbucheintragung, die vorgenommen wird. Ich denke, der Notar ist ein guter Beratungspartner für solche Themen. Achtung, auch Notarhonorare sind vereinbarungsmöglich, wenn man clever verhandelt. Ansonsten rechnen die wie Anwälte nach Urkundenwert. Erst nach Erhalten einer korrekten Berechnung, die alle Parameter beinhaltet, wie monatliche Rente minus Wohnrecht, wahrscheinlich sogar Wohn- und Niessbrauchrecht (Abteilung II Eintrag) kann darüber entschieden werden, ob sich sowas für Sie lohnt. Ein komplizierter Vorgang ist das allemal und der Markt für solche Kunden in Deutschland ist eng. Sie müssten ein absolutes Vertrauen in den Notar setzen, weil der Laie durchschaut diese vertraglichen Vereinbarungen und die Grundbucheintragungen eher nicht. Den Verkauf müssten Sie schon selbst vornehmen, bzw. über Immobilienmakler, was dann natürlich wieder Geld kostet. Die Zahlung kann über Notaranderkonto erfolgen, wegen eventueller Ablösung von Altschulden, kostet aber auch wieder extra. Ein Verkauf zu einem angemessenen Kaufpreis und die professionelle Abwicklung mit Sperrvermerk im Grundbuch, dass Eigentumsübertragung erst nach Erhalt des Kaufpreises vorgenommen werden kann, dürfte die sicherere und einfachere Abwicklung für Sie bedeuten, denke ich mal. Alles Gute.
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FrankM
Der Notar bzw. Rechtsanwalt/Notar ist der richtige Mann!
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kmnt160101
lieber Rentner,
es geben folgende Alternativen
1. das Haus wurde nach dem Maktwert verkauft. Sie können das Geld anlegen bzw. ausgeben
2. Sie verkaufen das Haus und bitten dem Käufer das Haus an Sie zu vermieten. Der Kaufpreis rechnete aufgrund der Kapitalanlage ca. 15 Jahren_Netto_Miette (evanuell plus Ortzuschläge)
3. das Haus billig verkauft mit Wohnrecht.

Sie können entweder über Makler beraten lassen oder von sich selbst allein organisieren. Niemand hilf Ihnen dabei. Die 3. Alternativ werde ich ablehnen, denn wenn der Käufer irgendwann in Zukunft Insolvenz angemeldet wird, das Haus durc Erwerb über Zwangsversteigerung, dann haben Sie keine Wohnrecht mehr.

Hoffentlich kann ich Ihnen damit helfen
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elfigy
kmnt160101, verzapfen sie hier nicht so einen Unsinn "niemand hilft ihnen dabei"
In den vorigen Antworten wurde dem Gast vernünftigerweise zu Notar oder Anwalt geraten und das ist absulut sinnvoll. Sie glauben doch nicht im Ernst, daß der Gast mit den Berechnungen alleine klarkommt.
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Deutsche Leibrenten AG
Unser Immobilien-Unternehmen bietet als einziger institutioneller Anbieter bundesweit Immobilien-Leibrenten an. Gerne können Sie sich unter www.deutsche-leibrenten.de über unser Unternehmen informieren und zu uns Kontakt aufnehmen.
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beat112
notar und anwalt ist sicher ein leichter weg aber auch sicher weder der beste noch der billiste.
das notare und anwälte A nicht billig sind und B auch nur aus persönlichem profit interesse arbeiten ist kein geheimnis. dort gibt es wie immer eine standart 0815 lösung die zudem viel geld kostet.
heute aber weit verbreitet gründsätzlich davon auszugehen das "ofizielle" stellen grundsätzlich toll und alles andere grundsätzlich schlecht ist. wobei die erfahrung zeigt das "offizielle" dinge sehr sehr oft tierisch in die hose gehen und nicht konventionelle dinge oft die erfolgreichsten sind. das was alle machen war noch nie ein besonders guter deal - und unsere vermeintlichen wirtschaft"weisen" hatten auch noch NIE mit IRGENDWAS recht
gerne können sie mit mir konakt aufnehmen 7x7pat(at)gmail.com

abschliessen tue ich noch mit "die renten sind sicher " :D
ansonsten viel erfolg ihnen
grüsse
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Spock
Zunächst einmal: Geschäfte mit Grundstücken und Häusern sind in D nur sicher, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Das geht nur mit Notar. Am Notar vorbei führt KEIN Weg, lassen Sie sich daher keinen Unsinn erzählen. Die Eintragung im Grundbuch sichert auch die Rente gegen eine Insolvenz des Käufers ab, wenn Sie keinen Rangrücktritt abgeben und beim Verkauf auf dem ersten Rang Ihres Leibgedings (so heisst das) bestehen. Soweit die guten Nachrichten. Jetzt die Schlechten: Das Haus mit Leibgeding ist nichts wert wenn Sie drin wohnen bleiben und es ganz benötigen, also wird das keiner machen. Außerdem will es der Käufer billiger als es wert ist, denn Sie könnten 100 werden. Die niedrigen Zinsen werden Ihnen weiter die Suppe versalzen, denn warum sollte ein Käufer auf Rentenbasis kaufen, wenn er den Kredit für fast 0% haben kann? Letztlich: Wieviel ist Ihr Haus überhaupt wert, wurde es regelmäßig auf dem Stand der Technik gehalten und modernisiert? Wenn es 1970 gebaut und seitdem nur bewohnt aber nie umgebaut und mit moderner Technik (Leitungen, Energie, Zuschnitt usw.) saniert wurde, hat es einen Wert von Grundstück abzüglich Abriss und das ist, wenn es nicht mitten in einer Stadt liegt nahe 0. Also Augen auf und Träumen aufhören, ein Haus ist nicht immer die beste Altersvorsorge. Behalten Sie Ihr Haus und nutzen Sie es so, dass Ihre Lebenshaltungskosten möglichst gering sind. Wenn möglich, suchen Sie sich einen Untermieter. Alles andere sind Träume, die nach hinten losgehen.
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tscherms
Zuerst müssen Sie wissen was ihr Haus wert ist, ihr Alter spielt dabei eine große Rolle, je jünger Sie sind umso kleiner wird die mtl. Rente sein, es kommt auch darauf an, ob Sie eine Plegehilfe brauchen. Vielleicht wäre eine andere Möglichkeit die bessere: Sie vermieten einen Teil des Hauses. Ich würde an Ihrer Stelle das Haus verkaufen mit lebenslangen Wohnrecht und mit dem Geld mir
gut gehen lassen.
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bh_roth
Leider gibt es unter dem Strich kein lebenslanges Wohnrecht. Meines Wissens endet ein im Grundbuch vermerktes Wohnrecht in dem Moment, in dem ein Objekt zwangsversteigert wird. Ich würde mich nie auf so etwas einlassen. Meins ist meins ist meins.
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Spock
@tscherms: Zum Vermieten muss das Haus 2 getrennte Wohnungen haben, die nach Bundesbaugesetz aufteilungsfähig sind, das ist nicht leicht. (Raumhöhe, nicht zuviel Mansarde, getrennte Versorgung, Bäder, Küchen usw.)
@bh_roth: Das ist falsch. Das ist eine Frage der Rangstelle. Deshalb: Das Wohnrecht muss 1. Rang haben und darf nicht zurücktreten, dann erlischt es auch nicht.
@ing793: Und wenn die Umkehrhypothek ausgelaufen ist und der arme Mensch noch lebt? Ausserdem - was ist das Haus am Ende wert, deckt es überhaupt den Schuldstand? Für jemandem mit geringer Rente völliger Unsinn, weil keine Dauerversorgung gesichert ist.
Die Barwerte von Renten sind recht hoch, je niedriger die Zinsen, desto höher das benötigte Kapital. Wenn die Rente auch noch inflationsgesichert sein soll ist für 500 Euro Rente schon mal ein deutlich 6-stelliger Betrag nötig. Teilvermieten oder - wenn das nicht geht (z.B. weil es ein Einfamilienhaus ist) versuchen, es gegen ein 2- oder 3-Familienhaus auszutauschen und so Mieten zu erzielen. Alles andere wird eher nicht funktionieren, denn ein mit einem Wohnrecht belastetes Haus kauft keiner, schon deshalb, weil es keiner finanziert. Trotzdem viel Erfolg, vielleicht gelingt ja eine Vermietung oder ein Umtausch in ein teilvermietbares Objekt.
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Rainer68
Es gibt seit letztem Jahr einen neuen Anbieter Namens DIR Deutsche Immobilienrente. Mit denen habe ich bereits gute Erfahrungen gemacht und bin sehr zufrieden. Lass dir doch einmal ein Angebot machen. Kostet ja nichts.

Rainer
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Espresso18
Leibrente welche Bank macht das
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Spock
Nachdem der Artikel immer noch offen ist und gelesen wird, muss ich dazu noch einmal etwas sagen.
1. @ing793: Ich bin kein Oberschlaumeier sondern Bankvorstand a.D. Deshalb weiß ich als einer der wenigen wirklich, wovon ich hier rede, weil ich es von der Pike auf gelernt habe.
2. Noch mal @ing793: Dein Verständnis ist falsch. Ein Verkauf gegen Leibgeding ist ein Verkauf wie jeder andere, nur dass der Preis in Raten bezahlt wird und die Kaufsumme erst nach dem Tod des Verkäufers feststeht. Das Haus ist weg und hoffentlich kommt es nicht im Wege der Zwangsvollstreckung zurück, weil der Käufer nicht zahlt.
3. @Espresso18: Keine Bank! Es könnte höchstens ein findiger Versicherungsvertreter, der schon genug verdient hat, das Haus gegen bar kaufen und mit Einmalbeitrag verrenten (hoher Versicherungsabschuss!). Dann hat man eine Lebensversicherung statt des Hauses. Das wäre aber eine ziemlich skrupellose Wette auf den Tod des Berechtigten mit allen darin enthaltenen Risiken – je nach Käufer, der ein existentielles Interesse am Ableben des Verkäufers hat .... Außerdem: Die sogenannten Garantiezinsen der Versicherungen sind nach Versicherungsvertragsgesetz nicht wirklich garantiert. Die Rente könnte also sehr schnell sehr klein werden, wenn die EZB weiter diese irre Zinspolitik macht, weil die eingerechneten Zinsen nicht unter allen Umständen erhalten bleiben.
4. @bh_roth: Natürlich gibt es ein lebenslanges Wohnrecht. Besteht aber ein vorrangiges Recht, erlischt es, wenn aus diesem vorrangigen Recht die Versteigerung betrieben wird.
5. Natürlich muss das Haus schuldenfrei sein, um es zu verkaufen und eine Verrentung mit Leibgeding ist ein Verkauf. Wie das Haus schuldenfrei wird, ist Teil des Geschäfts.
6. Wer sich als Verkäufer darauf einlässt, muss dringend darauf achten, dass nicht die kleinste Belastung seinem Leibgeding vorgeht, sonst kann der Käufer durch Nichtzahlung die Versteigerung und damit ein Erlöschen des Leibgedings provozieren, ohne dass der Verkäufer was dagegen machen kann.
7. Vorsicht vor Abteilung 2: Dort eingetragene Rechte können das Leibgeding auch zu Fall bringen und wenn es nur ein einfaches Kanal- oder Wasserleitungsrecht ist. Auch die müssen raus oder zurücktreten.
8. Der Notar führt keine Rechtsberatung durch. Er setzt nur den Parteiwillen rechtssicher um. Es geht zwar nicht ohne Notar, aber ohne vorherige rechtskundige Beratung ist die Gefahr sehr groß, einen Fehler zu machen. Trotz Notar wird es also ohne Anwalt nicht gehen.
9. Natürlich sind auch andere Modelle denkbar, z.B. dass der Verkäufer Bank spielt und seinen Kaufpreis auf Raten bezahlen lässt. ABER: Eine solche Hypothek läuft irgendwann aus und dann ....
Bleibt die Frage, warum jemand ein Haus kaufen sollte, das er Jahrzehnte nur anschauen darf, weil nicht nur eine Rente sondern auch noch ein Wohnrecht darauf lastet. Gut Sinn kann das machen, wenn der Verkäufer z.B. in ein Heim geht oder ein aufteilbares Objekt vorhanden ist. Wenn es also für den Käufer nicht wenigstens teilweise nutzbar ist, wird das nix und wenn es trotzdem jemand tut, ist entweder ein sehr guter Freund, dumm oder von Anfang an in der Absicht, den Verkäufer irgendwie reinzulegen.
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nicetube@web.de
https://www.sueddeutsche.de/geld/leibrente-modell-mit-tuecken-1.4300928

ist sehr hilfreich!
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