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Schwieriger Fall. Gewerbliche Verkäufer haben deshalb Allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen man unter Umständen ähnliches unterbringen könnte. Die Zeugen vor Versand könnten ein wenig helfen, sicher ist das nicht. Wie will er denn die Zerstörung beweisen, wenn er Ihnen das Beweisstück zurück gesandt hat? Da steht doch dann Aussage gegen Aussage. Falls er nicht den Rückversand mit Einschreiben/Rückschein vorgenommen hat, kaum nachweisbar, dass es angekommen ist. Ich denke, eine Strafanzeige geht in einem wirschaftlichen Fall wie diesem wohl eher nicht zu einer juristischen Auseinandersetzung. Allerdings ist bei Strafantragsdrohung ratsam, doch einen Rechtsanwalt einzuschalten, wenn er das wirklích macht.
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Das wäre ein Versuch wert. Würde sie anschreiben, übersetzen kann Google Tranlate, die können sicher die zuständige Stelle benennen. Viel Glück. Gruss Ecker
Leibrente, mit welcher Institution kann ich so etwas organisieren?
Hallo, Gast, einfach ausgedrückt, nannte man das(zumindest früher) einen Kauf auf Rentenbasis.Dieses Geschäft müsste sich sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer lohnen, was genaue Berechnungen, soweit möglich, erfordert. Ein Jurist, in manchen Bundesländern nur als Notar tätig, nicht als Rechtsanwalt, in anderen als Notar und Rechtsanwalt, hängt von der jeweiligen Landesordnung ab, kennt sich mit dieser Thematik natürlich aus. Er kennt auch Leute, die das errechnen können, bzw. manche Notare können das selbst. Ein Geschäft für den Käufer kann das nur sein im Sinne einer Kapitalanlage und wenn die statistische Restlebenszeit nicht mehr so lange wäre. Nur dann könnte dieser am eingesetzten Kaufpreis einen Vorteil erwarten. Die Rente muss lebenslang gezahlt werden unabhängig von statistischen Werten, ist aber auch vom Notar vereinbarungsabhängig, im Notarvertrag sowie der Grundbucheintragung, die vorgenommen wird. Ich denke, der Notar ist ein guter Beratungspartner für solche Themen. Achtung, auch Notarhonorare sind vereinbarungsmöglich, wenn man clever verhandelt. Ansonsten rechnen die wie Anwälte nach Urkundenwert. Erst nach Erhalten einer korrekten Berechnung, die alle Parameter beinhaltet, wie monatliche Rente minus Wohnrecht, wahrscheinlich sogar Wohn- und Niessbrauchrecht (Abteilung II Eintrag) kann darüber entschieden werden, ob sich sowas für Sie lohnt. Ein komplizierter Vorgang ist das allemal und der Markt für solche Kunden in Deutschland ist eng. Sie müssten ein absolutes Vertrauen in den Notar setzen, weil der Laie durchschaut diese vertraglichen Vereinbarungen und die Grundbucheintragungen eher nicht. Den Verkauf müssten Sie schon selbst vornehmen, bzw. über Immobilienmakler, was dann natürlich wieder Geld kostet. Die Zahlung kann über Notaranderkonto erfolgen, wegen eventueller Ablösung von Altschulden, kostet aber auch wieder extra. Ein Verkauf zu einem angemessenen Kaufpreis und die professionelle Abwicklung mit Sperrvermerk im Grundbuch, dass Eigentumsübertragung erst nach Erhalt des Kaufpreises vorgenommen werden kann, dürfte die sicherere und einfachere Abwicklung für Sie bedeuten, denke ich mal. Alles Gute.
Hört sich wirklich so an, als ob ein Schaden an der Zylinderkopfdichtung vorläge. Exakte Diagnose kann nur eine Fachwerkstatt feststellen. Es wäre nach meinen Erfahrungen in diesem Bereich anzuraten, dieses Fahrzeug nicht mehr allzulange zu fahren und die Werkstatt aufzusuchen. Je nach Werkstatt kann das hier teuer werden. Viel Glück.
Mein Auto braucht viel Kühlwasser - was ist kaputt?
Kann mehrere Ursachen haben. Kühlsystem undicht. Kühlwasserregler misst falsche Temperatur. In heissem Klima oder Schleichfahrten im 1. Gang könnte durch stetes Propelleranspringen wegen Heisswerden des Wasser dieses verdunsten aus den Spezialventilen. Im Endeffekt hilft nur eine Werkstattdiagnose, um die tatsächliche Ursache zu ermitteln.