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bh_roth

Lotto-Tippgeminschaft, wer gewinnt?

Person A und Person B bilden eine Tippgemeinschaft. Person A bezahlt die verabredeten 4 Ziehungen komplett, Person B will die Hälfte der Tippscheinkosten bezahlen, hat jedoch die Zahlung noch vor der ersten Ziehung versäumt. Bei der ersten Ziehung landet der Tippschein einen hohen Treffer. Wem gehört der Gewinn?
Frage beantworten Frage Nummer 3000094851 Frage melden

Antworten (2)
Rentier_BV
Tippgemeinschaft = Vertrag.

Gewinn ist unabhängig von Zahlung der Mitglieder; er kommt oder kommt nicht.

Ergo: Aufteilung des Gewinns auf alle minus Beiträge der Säumigen.
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Martina
Person B ist SPD-Parteimitglied.
Nach einer Mitgliederbefragung fordert Person B natürlich 50 plus x % und möchte die säumigen Tippscheinkosten von A solidarisch erstattet haben.
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