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Gast

Mein Auto war erst in der Werkstatt wegen Zahnriemen und Wasserpumpe. Nach 3 Wochen wegen der Wasserpumpe wieder kaputt. Muss ich die Rechnung wieder bezahlen?

Frage beantworten Frage Nummer 3000133486 Frage melden

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netter_fahrer
Wie ist die Frage gemeint: Ist die neu eingebaute Wasserpumpe wieder kaputt oder ist ein anderer Schaden durch die neue Wasserpumpe entstanden?
Es gibt gesetzlich zwei Jahre Gewährleistung auf die ausgeführten Arbeiten und Ersatzteile. Der Werkstatt muss Gelegenheit gegeben werden, dieser Pflicht nachzukommen und nachzubessern. Wenn durch die Reparatur ein anderer Schaden entstanden ist, wird ein Gutachter das feststellen müssen. Ist das dann z.B. durch eine fehlerhafte Arbeit bzw. defektes Ersatzteil geschehen, haftet die Werkstatt.
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