Anna-Lena_DE
Mein Partner hat ein zinsloses Darlehen von mir erhalten. Also vertraglich geregelt. Ist es möglich, dieses steuerlich abzusetzen?
Antworten (6)
Klar. Partner können sich so lange Geld hin- und her ausleihen, bis sie gar keine Steuern mehr zahlen...
Sie können nur Zinsen steuerlich geltend machen, die Sie bezahlen, wenn das Darlehen beruflichen Zwecken dient.
Da Sie ein zinsloses Darlehen gegeben haben, kann niemand etwas absetzen. Hätten Sie ein verzinstes Darlehen gegeben, müssten Sie die Zinseinnahmen versteuern.
Da Sie ein zinsloses Darlehen gegeben haben, kann niemand etwas absetzen. Hätten Sie ein verzinstes Darlehen gegeben, müssten Sie die Zinseinnahmen versteuern.
Nein, das geht nicht, private Darlehen sind steuerlich nicht absetzbar. Nur dann, wenn in eine Wohnung investiert wird. Einzig im Verlustfall wäre eine Einbringung in die Steuererklärung möglich - aufgrund "außergewöhnlicher Belastungen" -, allerdings nur eventuell und auf Basis deines Vertrages.
Da würde ich mal spontan sagen, dass das nicht möglich ist. Wenn, dann könnte das nur Dein Partner, aber dann auch nur die Zinsen. Da das Darlehen aber zinslos ist, gibt es da nichts abzusetzen. Und Du als Geldverleiher kannst meiner Meinung nach auch nichts geltend machen, da Du ja keinen Verlust erleidest bzw. Kosten hast...
Ich glaube ein privates Darlehn kann man nicht so einfach absetzen. Wenn es geht käme es sicher auch auf den Verwendungszweck an. Der neue Fernseher wäre vermutlich etwas anderes als die Beteiligung an einer neuen Firma. Das solltest Du aber vermutlich besser mit einem Steuerberater besprechen.