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Gast

Wie viel Taschengeld bei erwachsenen Partnern?

Wenn in einer Partnerschaft nur ein Einkommen zur Verfügung steht, wie viel steht dem nicht verdienenden Teil als "Taschengeld" zu und ist das überhaupt ein Muss, falls das eine Gehalt gerade mal für alle monatlichen Kosten von Miete über Nebenkosten, Kredit, Auto, Versicherungen, Essen, Kleidung reicht?
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Antworten (7)
dschinn
Das freut mich wirklich sehr, dass bei euch ein Einkommen für beide reicht.
Meinen Glückwunsch!

Ihr könntet ja einfach den Rest (falls mal etwas übrig bleibt) teilen?
Wäre ja schon mal ein Anfang, oder?
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Fiete11
Was für eine üble Frage. Beiden Partnern steht ein Taschengeld zu. Nicht nur dem, der nicht außer Haus das Geld verdient. Falls das Einkommen nach Abzug aller Kosten dazu ausreicht.
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Eva Hamberg
Also.... sogar in einer EHE hat der eine Partner nicht automatisch Zugriffsrechte auf das Einkommen des anderen Ehepartners, nur weil sie verheiratet sind. Vermögen, Erben, Häuser, Schenkungen.... no chance. Jeder also erstmal für sich. Klar, wenn man in einer EHE vereinbart hat, dass einer zu Hause bleibt, und zugunsten der Familie auf ein eigenes Einkommen zu verzichten, ist der andere in der Pflicht, den anderen zu unterhalten. Angemessen. Aber ob das auch ein regelmäßiges Taschengeld beinhaltet, das sogar noch so hoch ist, wie das Geld, was der andere zur Verfügung hat, weil ER es auch verdient hat? Fraglich.

In einer Partnerschaft ohne Trauschein sehe ich erstmal gar keine VERPFLICHTUNG den anderen mit einem Taschengeld zu unterstützen.

Reicht das Geld grade mal für alle Verpflichtungen, schon mal gar nicht. Soll froh sein, dass ein anderer alles übernimmt, und den eigenen Arsch schön warm hält (sorry).
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Fiete11
Ach Eva Hamberg, selten liest man soviel dummes Zeug wie von Ihnen.
Es geht hier nicht um Schenkungen, Erbe, Häuser etc. Es geht auch nicht um Partnerschaften ohne Trauschein. Es geht um Taschengeld.

Einfach mal belesen zu § 3 Ehegattenunterhalt.

Ihre Einstellung zum "Ar.. warmhalten" ist nur eines: Höchst bedenklich. Sie leben sicher nicht in einer Beziehung. Egal, ob Ehe oder ohne Trauschein.
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Eva Hamberg
Es kommt eben immer auf die persönliche Einstellung des Einzelnen an. Ist mMn auch eine starke moralische Frage. Ich meine, wie kommt man denn darauf allen Ernstes nach Taschengeld zu fragen, wenn man doch bestimmt weiss, wie knapp es im Monat ist? Aber abgesehen davon, bei Otto-Normal-Verbraucher machen 5% Taschengeld den Kohl vllt auch nicht fetter.

"Reicht das Einkommen jedoch nur zur notwendigen Bedarfsdeckung aus, so wird kein Anspruch auf ein Taschengeld angenommen."

https://fachanwaeltin-familienrecht-mannheim.de/2009/02/unterhalt-in-der-ehe/
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Finkel34
Also in einer Partnerschaft, wo jeder gleichberechtigt seinen Job macht (z.B. einer arbeitet und der andere ist Hausfrau/mann), sollte man doch kein Taschengeld bekommen! Meine Frau hat Zugriff auf unser Gemeinschaftskonto und nutzt dies auch nicht aus. Soviel Vertrauen sollte man schon haben. LG, Uwe
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Oupa
Finkel43,
das ist ja schön, dass du deiner Frau vertraust und dass sie Zugriff auf euer Konto hat.

Aber vertraut sie dir? Oder zahlt sie dir ein Taschengeld?
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