Irmscher_MSX
Meine 10jährige Tochter will ein Tier kaufen. Kann sie das alleine in einer Tierhandlung tun oder muss ein Elternteil dabei sein?
Antworten (13)
Kann sie.
Da das Töchterchen aber beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB) ist, ist das getätigte Geschäft (bis zur Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters) schwebend unwirksam.
Sofort wirksam ist das Geschäft nur nach §110 BGB (Taschengeldparagraph).
Da das Töchterchen aber beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB) ist, ist das getätigte Geschäft (bis zur Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters) schwebend unwirksam.
Sofort wirksam ist das Geschäft nur nach §110 BGB (Taschengeldparagraph).
Sie wird es können - leider. Die meisten Tierhandlungen zeichnen sich nicht durch ein besonderes Maß an Verantwortungsgefühl der Ware Tier gegenüber aus. Aber überlegt doch mal, ob ihr nicht ein Tier aus dem Tierschutz nehmt? Sicher ist unter den vielen Kleintieren in den Heimen eurer Umgebung auch ein geeignetes für euch dabei! Und dort wird i.d.R. artgerecht gehalten, gut informiert und nicht "nachproduziert".
Wollen Sie wirklich das Risiko eingehen, dass Ihr Töchterchen mit einer gaaaaaaanz süßen Vogelspinne ankommt?
Eine Zoohandlung die einer zehnjährigen ohne Eltern ein Tier verkauft würde ich nicht weiterempfehlen. Nur wenn den Verkäufern am Wohl der Tiere gelegen ist, kann man auch gesunde Tiere erwarten. Ein Kind kann allein die Verantwortung noch nicht aufbringen und sollte es daher nicht alleine kaufen können.
Ich meine, die Frage war hier nicht nach der moralischen Bewertung eines solchen Verkaufes, sondern ob diese Möglichkeit besteht.
Und solange das BGB nicht geändert wird gibt es faktisch keinen Hinderungsgrund.
Und solange das BGB nicht geändert wird gibt es faktisch keinen Hinderungsgrund.
Sie kann das Tier zwar kaufen. Aber wenn Du als Mutter wieder in den Laden gehst und das Tier zurückgibst, muss der Händler es auch wieder zurücknehmen. Mit zehn ist Deine Tochter eben noch nicht geschäftsfähig.
Das ist so nicht richtig.
Kauft sie sich z.B ein Tierchen um 10 oder 15 €uro kann dies durchaus als Fall des §110 BGB gelten - und damit ist ein vollgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Kauft sie sich z.B ein Tierchen um 10 oder 15 €uro kann dies durchaus als Fall des §110 BGB gelten - und damit ist ein vollgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Nähern wir dem Problem doch mal von der anderen Seite! und da gilt das Tierschutzgesetz:
§11c :Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.
§18 Abs. 1 Abschnitt 23: ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 11c ein Wirbeltier an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt.
§11c :Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.
§18 Abs. 1 Abschnitt 23: ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 11c ein Wirbeltier an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt.
was willst Du mir jetzt sagen?
die Antwort auf die ursprüngliche Frage sieht zusammengefasst doch wohl so aus:
Die zehnjährige Tochter darf sich von Ihrem Taschengeld alleine ein Tier kaufen, solange es nicht zu teuer ist und so lange es sich nicht um ein Wirbeltier handelt.
Vogelspinne geht also, Wellensittich nicht; Das Tierschutzgesetz gilt nur für Wirbeltiere.
Das ist die Rechtslage. Aber ob das auch sinnvoll ist, ist eine andere Frage...
die Antwort auf die ursprüngliche Frage sieht zusammengefasst doch wohl so aus:
Die zehnjährige Tochter darf sich von Ihrem Taschengeld alleine ein Tier kaufen, solange es nicht zu teuer ist und so lange es sich nicht um ein Wirbeltier handelt.
Vogelspinne geht also, Wellensittich nicht; Das Tierschutzgesetz gilt nur für Wirbeltiere.
Das ist die Rechtslage. Aber ob das auch sinnvoll ist, ist eine andere Frage...
Serit wann muss bei theoretisch-juristischen Fallkonstruktionen die Sinnhaftigkeit geltenden Rechts diskutiert werden?
Wenn es sich um einen seriösen Tierladen und einen verantwortungsvollen Ladenbesitzer handelt, dann sollte es deiner Tochter nicht möglich sein, einfach so ein Tier zu kaufen. Meistens geht es auch gut, aber manche Verkäufer haben nur die Dollarzeichen in den Augen - schrecklich!
In einer gute Tierhandlung wird sie ohne elterliche Begleitung keinen Erfolg haben. Das ist auch ganz gut so. Generell muss man in diesem Alter sehr gut überlegen, ob ein Tier das richtige ist. Wenn ja - warum nicht mal im Tierheim vorbeischauen? Dort warten viele Lieblinge auf ein neues Zuhause.