Überschreibung einer Immobilie an die Tochter
Wir möchten unser Haus einer Tochter überschreiben. Die zweite Tochter verzichtet. Die Tochter soll das Haus später unserem Enkel übergeben. Wenn dieser das Haus nicht will soll es verkauft werden. Dann soll die zweite Tochter die Hälfte des Erlöses bekommen. Muss die zweite Tochter dann noch Steuern zahlen und wieviel?
Danke schon mal für die Antworten
Jürgen
Danke schon mal für die Antworten
Jürgen
Antworten (6)
Eltern geben das Haus an Schwester1 (S1), S2 erhält ziunächst nichts. Soweit richtig verstanden?
S1 ist jetzt alleinige Eigentümerin der Immobilie. Auch richtig?
S1 verkauft Immobilie und gibt S2 die Hälfte des Erlöses.
Richtig so?
Dabei handelt es sich dann um eine Schenkung unter Geschwistern, und dabei gelten nur geringe Freibeträge von 20000 Euro. Ein Betrag, der höher ist, muss versteuert werden.
Genaueres findest Du hier:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer
S1 ist jetzt alleinige Eigentümerin der Immobilie. Auch richtig?
S1 verkauft Immobilie und gibt S2 die Hälfte des Erlöses.
Richtig so?
Dabei handelt es sich dann um eine Schenkung unter Geschwistern, und dabei gelten nur geringe Freibeträge von 20000 Euro. Ein Betrag, der höher ist, muss versteuert werden.
Genaueres findest Du hier:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer
Das gibt Äger. Viel Ärger. Macht das nicht!
Die zweite Tochter wird sich irgendwann benachteiligt fühlen.
Besser: Ihr vererbt beiden Töchtern das Haus. dann habt ihr nicht das Risiko, dass sich die erste Tochter später nicht mehr an ihre Verpflichtung erinnert, den anderen etwas abzugeben. Du weisst nie, was sich in den nächsten Jahren tut und unter welchen Einfluss deine Töchter geraten.
Alternativ könnt ihr auch Tochter zwei das Haus vererben und Tochter eins erhält einen Niessbrauch daran.
Es gibt viele Möglichkeiten, besprecht die Ziele und die Möglichkeiten mit einem erfahrenen Notar eures Vertrauens. Gefühlt geht euer Vorhaben schief, so wie ihr es jetzt plant.
Die zweite Tochter wird sich irgendwann benachteiligt fühlen.
Besser: Ihr vererbt beiden Töchtern das Haus. dann habt ihr nicht das Risiko, dass sich die erste Tochter später nicht mehr an ihre Verpflichtung erinnert, den anderen etwas abzugeben. Du weisst nie, was sich in den nächsten Jahren tut und unter welchen Einfluss deine Töchter geraten.
Alternativ könnt ihr auch Tochter zwei das Haus vererben und Tochter eins erhält einen Niessbrauch daran.
Es gibt viele Möglichkeiten, besprecht die Ziele und die Möglichkeiten mit einem erfahrenen Notar eures Vertrauens. Gefühlt geht euer Vorhaben schief, so wie ihr es jetzt plant.
hphersel: Das ist keine Schenkung. Tochter 2 soll ihren Anteil irgendwann vom Neffen erhalten.
Stechuskaktus: Ich kann nur zustimmen.
Stechuskaktus: Ich kann nur zustimmen.
Natürlich ist dies eine Schenkung.
Die Eltern wollen das Haus der Tochter A überschreiben, es gehört ihnen danach nicht mehr.
Sie wollen diese Schenkung an 2 mögliche Bedingungen knüpfen.
1. Das Haus geht zu einer nicht bestimmten Zeit an ihren Enkel über. "Später" kann auch nach dem Tod der Tochter A bedeuten.
2. Sollte dieser Enkel das Haus dann verkaufen, soll Tochter B, die natürlich zu dem Zeitpunkt auch schon verstorben sein kann, die Hälfte des Erlöses bekommen.
Nun man kann an eine Erbschaft Bedingungen knüpfen, Tochter A ist nur alleinige Erbin, wenn sie das Haus selbst bewohnt oder so, aber bei einer Schenkung?
Das klingt nach der Grundlage schlechter Krimis, aber nicht nach realen Möglichkeiten.
Was soll den passieren, wenn der Enkel stirbt, bevor er das Haus erhält, muss es dann verkauft werden? Gehört es Tochter A alleine, da ja nicht der Enkel das Haus verkauft, sondern die Tochter A?
Angenommen, das Haus ist mehr wert, als der Freibetrag für Schenkungen. Dann zahlt die Tochter A für einen Teil der Schenkung Steuern. Dann stellt sich am nach X Jahren heraus, sie war ja doch nicht die alleinig Beschenkte es hätte 2 mal der Freibetrag gegolten. Gibt es die Steuer dann zurück?
Oder gilt die Tochter als Beschenkte/Erbin, danach der Enkel als Beschenkter/Erbe und der muss dann die Hälfte seiner Tante schenken, wobei der Freibetrag gegen 0 geht?
Alles halbgares Zeug.
Die Eltern wollen das Haus der Tochter A überschreiben, es gehört ihnen danach nicht mehr.
Sie wollen diese Schenkung an 2 mögliche Bedingungen knüpfen.
1. Das Haus geht zu einer nicht bestimmten Zeit an ihren Enkel über. "Später" kann auch nach dem Tod der Tochter A bedeuten.
2. Sollte dieser Enkel das Haus dann verkaufen, soll Tochter B, die natürlich zu dem Zeitpunkt auch schon verstorben sein kann, die Hälfte des Erlöses bekommen.
Nun man kann an eine Erbschaft Bedingungen knüpfen, Tochter A ist nur alleinige Erbin, wenn sie das Haus selbst bewohnt oder so, aber bei einer Schenkung?
Das klingt nach der Grundlage schlechter Krimis, aber nicht nach realen Möglichkeiten.
Was soll den passieren, wenn der Enkel stirbt, bevor er das Haus erhält, muss es dann verkauft werden? Gehört es Tochter A alleine, da ja nicht der Enkel das Haus verkauft, sondern die Tochter A?
Angenommen, das Haus ist mehr wert, als der Freibetrag für Schenkungen. Dann zahlt die Tochter A für einen Teil der Schenkung Steuern. Dann stellt sich am nach X Jahren heraus, sie war ja doch nicht die alleinig Beschenkte es hätte 2 mal der Freibetrag gegolten. Gibt es die Steuer dann zurück?
Oder gilt die Tochter als Beschenkte/Erbin, danach der Enkel als Beschenkter/Erbe und der muss dann die Hälfte seiner Tante schenken, wobei der Freibetrag gegen 0 geht?
Alles halbgares Zeug.
Danke für die interessanten Antworten. Der Notar hat mit uns diesen Entwurf so gemacht. Jetzt habe ich noch einen Steuerberater befragt. Die Antwort steht noch aus. Ich werde Euch das Ergebnis mit teilen.
Gruß Jürgen
Gruß Jürgen