deichgreis
Meine Ex fordert mittels des Jungendamtes den vollen Unterhalt, obwohl eine andere Vereinbarung geschlossen wurde. Ist das Rechtens?
Ich habe vor 2 Jahren eine Vereinbarung mit meiner Ex zum Kindesunterhalt meiner Tochter getroffen. Meine Tochter ist min. 10 Tage im Monat bei mir, hat ihr eigenes Zimmer usw. Die Tage richten sich nach den Flugplänen der Mutter. Dafür zahle ich nur noch 141,-€ Unterhalt. Vor 8 Monaten forderte Sie aus heiterem Himmel, wieder den vollen Unterhalt mit Hilfe des Jugendamts.
Das Amt versucht mich zu allen möglichen Darlegungen zu nötigen.
Wie kann und sollte man in diesem Fall reagieren?
Das Amt versucht mich zu allen möglichen Darlegungen zu nötigen.
Wie kann und sollte man in diesem Fall reagieren?
Antworten (4)
Du mußt das wahrscheinlich gerichtlich klären lassen, so wie ich die Lage sehe. Außerdem brauchst du einen Anwalt. Ohne dein Einkommen zu kennen und das Alter deiner Tocher, kann man auch den Unterhaltsbetrag nicht beurteilen. Aber so ins blaue erscheinen mir 141.- als 2/3 Unterhalt ziemlich niedrig. Klick hier drauf. Bei einem ähnlichen Fall wie deinem, hat der BGH entschieden, dass der Unterhalt voll gezahlt werden muß.
Hallo elfigy, vielen Dank für den Link. Genau da steht das, vermutlich für mich ungünstige, Problem. Wer sich die Kinder 50/50 teilt braucht gar nicht zahlen, alle anderen den vollen Unterhalt, der sich sogar durch ein Wechselmodell noch erhöht. Kaum zu fassen, dass so ein Mist eine rechtliche Grundlage zu haben scheint. Da steht dann im übertragenen Sinne auch, dass man den Umgang mit den eigenen Kindern aus finanziellen Gründen besser auf dem Minimum belässt. Wie passt das, zur Neufassung des Kindschaftsrechts von 05.13?
@ deichgreis. Ich war auch überrascht, als ich das auf der verlinkten Seite las. Es erscheint mir als grobes Unrecht. Und den Mehrbedarf hat ja wohl der Elternteil, der den dann noch zahlen muß. Vorhaltung eines Kinderzimmers, Fahrten zu Freizeitaktivitäten ect. Finanziell gefördert wird hier tatsächlich minimaler Kontakt. Ich weiß, wie sich eine Wechselbetreuung gestaltet, mein Sohn machte das auch so mit seinem Sohn. Gottseidank waren da die geschiedenen Eltern so vernünftig, dass sie sich dauerhaft gütlich nach eigenem Gerechtigkeitsempfinden einigen konnten. Du kannst eigentlich nur das Gleiche nochmal versuchen. Ich würde auf das Kindeswohl verweisen. Es wird, auch wenn du es nicht willst, eine Verbitterung bei dir anwachsen, die das Kind spürt, auch wenn du nichts sagst.