meine Mutter muß in ein Altenheim, will aber ihre Wohung behalten, um am Wochenende zu kommen. Ich wohne mit in der Wohnung.Muß meine Mutter von mir Miete verlangen?
Mein Mutter muß nachdem sie auf den Rollstuhlangewiesen ist in ein Pflegeheim umziehen. Ich wohne mit meiner Mutter gemeinsam in deren Eigentumswohnung. Da meine Mutter für mindestens 2 Wochen im Monat bei mir ist und auch von mir gepflegt wird, soll ich weiter in der Wohnung bleiben. Muß meine Mutter nun eine Miete von mir verlangen und die auch versteuern?
Antworten (7)
Ich würde einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen. Da gibt es so viele Fallstricke und Urteile und damit ist die WC hier überfordert.
Lieber Amos, der Gast kann aber evtl. eine Gegenrechnung für die Pflege geltend machen. Er soll wirklich lieber mit der Frage zum Fachanwalt gehen.
Wenn die Mutter oder die Familie doe Kosten für den Heimaufenthalt nicht selbst entrichten können, und Versicherungen diesen auch nicht decken, dann kommt die Allgemeinheit dafür auf. Es ist im Einzelfall vielleicht hart, aber weder neu, noch unbekannt, daß die Behörden versuchen, sich diese aus Steuergeldern getätigten Ausgaben beim Leistungsempfänger oder in dessen unmittelbarem familiären Umfeld zurück zu holen.
Dies kann dazu führen, daß Miete fällig werden wird, oder die Wohnung veräußert werden muß. Miete müßte Sie verteuern, wenn diese, zusammen mit anderen Einnahmen (Rente, ...?) über dem steuerlichen Freibetrag liegen.
Dies kann dazu führen, daß Miete fällig werden wird, oder die Wohnung veräußert werden muß. Miete müßte Sie verteuern, wenn diese, zusammen mit anderen Einnahmen (Rente, ...?) über dem steuerlichen Freibetrag liegen.
Mieteinnahmen müssen vorhanden sein bzw werden angenommen (wie Amos es beschrieb), wenn es um nicht selbtgenutztes Wohneigentum geht. Hier hat Mama mit dem Sohn aber ein einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gelebt. Und wenn diese abbezahlt ist und somit steuerlich nicht mehr relevant ist, muss der Sohn - der ja auch bisher schon in dieser Wohnung gewohnt hat!! - nach meinems Wissensstand keine Miete zahlen und die Mutter muss diese auch nicht versteuern. Und solange die Mutter ihren Wohnsitz in der Wohnung beibehält (So habe ich die Frage verstanden) ändert sich auch formal nichts am aktuellen Zustand.
starmax hat Recht. Wir können die Frage wegen fehlenden Infos gar nicht beantworten.
Ich kann aus eigenen Erfahrungen nur allen raten, sich rechtzeitig, d.h. bevor der Fall eintritt sich ausgiebig von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten zu lassen. Das kann manch böse Überraschung verhindern. Und man kann auch ungerechtfertigten Forderungen gelassen ins Auge sehen und Ungerechtigkeiten von vorne herein verhindern. Es gibt so viele Gestaltungsmöglichkeiten, von denen Laien nichts wissen können. Ich will damit jetzt aber nicht berechtigten Unterhaltsleistungen von Kindern an die Eltern gegenreden. Aber es gibt auch Fälle, wo das grob unbillig wäre.
Ich kann aus eigenen Erfahrungen nur allen raten, sich rechtzeitig, d.h. bevor der Fall eintritt sich ausgiebig von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten zu lassen. Das kann manch böse Überraschung verhindern. Und man kann auch ungerechtfertigten Forderungen gelassen ins Auge sehen und Ungerechtigkeiten von vorne herein verhindern. Es gibt so viele Gestaltungsmöglichkeiten, von denen Laien nichts wissen können. Ich will damit jetzt aber nicht berechtigten Unterhaltsleistungen von Kindern an die Eltern gegenreden. Aber es gibt auch Fälle, wo das grob unbillig wäre.
Eine fiktive Miete wird in diesem Fall nicht angesetzt. Die Wohnung war bisher nicht vermietet, davon gehe ich jetzt einfach mal aus. Die Wohnung wird lediglich unentgeltlich an einen nahen Angehörigen überlassen. Mieteinnahmen müssen nur dann versteuert werden, wenn sie tatsächlich anfallen. Allenfalles dürfen die Kosten nicht in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Bei einer verbilligten Überlassung an nahe Angehörige, werden die Kosten prozentual gekürzt, wie die orsübliche Miete unterschritten wird. Also bspweise, wenn die Miete 50% der ortsüblichen Miete entspricht, dürden nur 50% der Kosten angesetzt werden. Bei 0% der ortsüblichen Miete, dürfen nur 0% der Kosten angesetzt werden. Im Ergebnis ist also nichts zu versteuern, da keine Einnahmen vorliegen und dafür sind auch keine Kosten abzuziehen. Also Null minus Null gleich Null.
Nochmal ein Beispiel: Wenn das mit der fiktiven Miete richtig wäre, müsste jeder Haushalt, in dem ein Kind mit Eltern im Einfamilienhaus/Eigentumswohnung wohnt eine fiktive Miete versteuern. In den achtiziger des letzten Jahunderts gab es mal so was ähnliches. Die Beträge damals waren aber sehr niedrig und nicht von einer Vergleichsmiete abhängig.