bavo1-lohmar
Unterhalt an 18 jährigen Sohn
Seit 14 Jahren haben wir einen Pflegesohn. Vater zahlt nicht nach Düsseldorfer Tabelle, nur 212 € monatlich, seit 10 Jahren.
Elternteile sind geschieden, Vater nicht mehr verheiratet, Mutter seit 8 Jahren neu verheiratet. Beide Elternteile haben sich die 14 Jahre nicht um ihren Sohn gekümmert.
Können wir die Mutter auch zum Unterhalt heran ziehen, oder was können wir in diesem speziellen Fall überhaupt tun ?
Elternteile sind geschieden, Vater nicht mehr verheiratet, Mutter seit 8 Jahren neu verheiratet. Beide Elternteile haben sich die 14 Jahre nicht um ihren Sohn gekümmert.
Können wir die Mutter auch zum Unterhalt heran ziehen, oder was können wir in diesem speziellen Fall überhaupt tun ?
Antworten (4)
Amos, das verstehe ich jetzt nicht. Der Fragesteller hat sich vierzehn Jahre lang um ein FREMDES Kind gekümmert. Und das ist nicht nur mit Kosten, sondern auch mit ganz viel Arbeit und Mühe verbunden. Ich habe davor ziemliche Hochachtung. Da hat der Fragesteller besseres verdienst als eine solch beleidigende Antwort.
Zur eigentlichen Frage: ich kann nur empfehlen, sich ans Sozial-und oder Jungendamt zu wenden. Die Leute dort kennen die Rechtslageund können sicher kompetenter helfen als wir hier. Viel Erfolg.
Zur eigentlichen Frage: ich kann nur empfehlen, sich ans Sozial-und oder Jungendamt zu wenden. Die Leute dort kennen die Rechtslageund können sicher kompetenter helfen als wir hier. Viel Erfolg.
Ab und an setzt bei Amos eine der beiden noch funktionierenden Synapsen aus.
Dann kommt sowas bei rum.
Da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Wie ich schon sagte..ich frage mich echt wer hier der wahre Troll ist.
Dann kommt sowas bei rum.
Da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Wie ich schon sagte..ich frage mich echt wer hier der wahre Troll ist.
Es sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Ist die Pflege freiwilig oder von Jugendamt veranlasst? Bei letzteren Fall kann und sollte Zahlung in Höhe der Düsseldorfer Tabelle verlangt werden. Wenn die Eltern finanziell dazu nicht in der Lage oder unwillig sind, muss Du Dich ans Jugenamt wenden und Unterhaltsvorschuss beantragen. Wenn bei den Eltern etwas zu holen ist, wird das Jugendamt das Geld dort eintreiben.
Das Pflegekind ist zwischenzeitlich 28 Jahre alt. Die Zahlungsverpflichtungen werden wohl geregelt sein.