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Das Einschreiben am Besten mit Rückschein, da gibt's dann gar keine Ausflüchte mehr von wegen "nicht bekommen".
Und bringen Sie ihr bei, dass man nix an der Haustüre kauft, auch dann nicht, wenn es sich um einen "ganz reizenden jungen Mann" als Verkäufer handelt, es verdächtig günstig ist und sie glaubt, es wirklich brauchen zu können- damit dürfte ihr am Meisten geholfen sein.
Sollte deine Oma schon den Geldbetrag überwiesen haben, dann solltet ihr das Geld schnellstmöglich auf ihr Konto zurückbuchen lassen. Außerdem solltet ihr sofort einen schriftlichen Widerspruch bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag zusenden. Wenn diese unseriösen Unternehmen merken, dass "junge Leute" mitmischen, trauen sie sich meist nicht weiter, Druck auszuüben.
Empfehlen würde ich Dir, die Widerrufsbelehrung mal durchzulesen bzw. zu kontrollieren, ob die überhaupt unterschrieben worden ist. Dann würde ich den Vertrag sofort widerrufen. Als Begründung auf jeden Fall "sittenwidrig" mit einfließen lassen, denn Deine Oma ist doch bestimmt schon etwas älter. Eigentlich dürfte es dann keine Probleme mit der Kündigung geben.
Nach einem solchen Vertrag besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht mit einer Frist von zwei Wochen. Diese Frist beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, an dem man über diese Frist belehrt wurde. Meist geschieht das bei Vertragsabschluss. Diese Widerrufsbelehrung muss schriftlich erfolgen. Sieh dir die Unterlagen deiner Oma durch; vermutlich könnt ihr den Vetrag widerrufen.