Erwachsener Enkel bei oma in die wohnung einziehen, vermieter will Geld dafür
Mein Enkel wohnt seid er 16 Jahre ist bei mir, seiner Oma. Jetzt wo er 18 Jahre ist wollte ich mit ihm einen untermietvertrag machen ohne Mietgeld. Habe den Vermieter um Erlaubnis gefragt, der stimmt zu, will dafür aber monatlich 110€ haben. Ist das rechtens?
Lg
Lg
Antworten (9)
Naja, hier geht wohl nichts über die Empfehlung einen Anwalt aufzusuchen, aber:
"Zum anderen darf der Vermieter dem Hauptmieter auf die übliche Miete einen Zuschlag für die Untervermietung auferlegen. Dieser Zuschlag ist von den sonstigen Obergrenzen bei Mieterhöhungen ausgeschlossen" ( § 553 Abs. 2 BGB )
Es gibt Seiten im Internet, die Vermietern dringend empfehlen, einer Untervermietung nicht ohne der ihnen zustehenden Mieterhöhung zuzustimmen. Der Grund ist wohl, dass der Vermieter bei einer Genehmigung der Untervermietung auch in ein rechtliches Verhältnis zum Untermieter eingeht.
Aber, warum willst du mit deinem Enkel unbedingt einen solchen Vertrag aufsetzen? Dein Vermieter darf es nicht verbieten, wenn enge Angehörige mit in der Wohnung wohnen, sofern genug Platz ist. Ob Enkel jetzt unter "enge Angehörige" fallen, sollte ein Anwalt klären.
"Zum anderen darf der Vermieter dem Hauptmieter auf die übliche Miete einen Zuschlag für die Untervermietung auferlegen. Dieser Zuschlag ist von den sonstigen Obergrenzen bei Mieterhöhungen ausgeschlossen" ( § 553 Abs. 2 BGB )
Es gibt Seiten im Internet, die Vermietern dringend empfehlen, einer Untervermietung nicht ohne der ihnen zustehenden Mieterhöhung zuzustimmen. Der Grund ist wohl, dass der Vermieter bei einer Genehmigung der Untervermietung auch in ein rechtliches Verhältnis zum Untermieter eingeht.
Aber, warum willst du mit deinem Enkel unbedingt einen solchen Vertrag aufsetzen? Dein Vermieter darf es nicht verbieten, wenn enge Angehörige mit in der Wohnung wohnen, sofern genug Platz ist. Ob Enkel jetzt unter "enge Angehörige" fallen, sollte ein Anwalt klären.
Vom gesunden Menschenverstand her ist eine Mieterhöhung rechtens:
1. Wird das Mietgut stärker genutzt
2. Wird es schwieriger, sich von den Mietern zu trennen
3. Soll sich der Vermieter demnächst am Energieverbrauch der Mieter im Rahmen der CO-2-Abgabe beteiligen, der mit einem unvorhergesehenen Mieter steigt
1. Wird das Mietgut stärker genutzt
2. Wird es schwieriger, sich von den Mietern zu trennen
3. Soll sich der Vermieter demnächst am Energieverbrauch der Mieter im Rahmen der CO-2-Abgabe beteiligen, der mit einem unvorhergesehenen Mieter steigt
Wo zum Teufel seht Ihr da irgendeinen "Mehraufwand"? Der Junge wohnt da schon seit zwei Jahren.
Mir ist derzeit nicht klar, wozu der Untermietvertrag dienen soll.
Mir ist derzeit nicht klar, wozu der Untermietvertrag dienen soll.
Wo zum Teufel seht Ihr da irgendeinen "Mehraufwand"? Der Junge wohnt da schon seit zwei Jahren.
Mir ist derzeit nicht klar, wozu der Untermietvertrag dienen soll.
Mir ist derzeit nicht klar, wozu der Untermietvertrag dienen soll.
@ StechusKaktus
Du schreibst, dass eine Mieterhöhung rechtens ist, weil das Mietgut stärker genutzt wird. Frage vom gesunden Menschenverstand her: Gilt das auch umgekehrt? Wir wissen es nicht, aber nur mal angenommen, der Opa wäre vor ein paar Jahren gestorben. Dann würde das Mietgut weniger genutzt, zieht das dann ein Mietsenkung nach sich?
Du schreibst, dass eine Mieterhöhung rechtens ist, weil das Mietgut stärker genutzt wird. Frage vom gesunden Menschenverstand her: Gilt das auch umgekehrt? Wir wissen es nicht, aber nur mal angenommen, der Opa wäre vor ein paar Jahren gestorben. Dann würde das Mietgut weniger genutzt, zieht das dann ein Mietsenkung nach sich?
Als Neapolitaner 50% hätte ich einfach die Klappe gehalten. Der Enkel ist zu Besuch, fertig aus, basta.
Aber das entspricht natürlich nicht dem teutonischem, urdeutschem Rechtsverständnis , so wie es Skorti oder Stechus sehen.
Und deswegen wirst Du wohl zahlen müssen.
Du bist keine gute Oma, meine Oma hatte es mir ermöglicht, in ihrem Garten "asiatische Kräuter" zu kultivieren.
Aber das entspricht natürlich nicht dem teutonischem, urdeutschem Rechtsverständnis , so wie es Skorti oder Stechus sehen.
Und deswegen wirst Du wohl zahlen müssen.
Du bist keine gute Oma, meine Oma hatte es mir ermöglicht, in ihrem Garten "asiatische Kräuter" zu kultivieren.
Das mit der stärkeren Abnutzung kann eh nicht der Grund sein. Wenn der Lebenspartner einzieht darf der Vermieter auch nur den personenabhängigen Anteil der Nebenkosten erhöhen, nicht aber die Miete.