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Hallo, das Finanzamt hat es jetzt so geregelt, dass man 16 Euro steuerlich an Kontoführungsgebühren absetzen kann. Meistens kommt man aber nicht über diese 16 Euro. Sonst einfach mal nachfragen beim Finanzamt, die können da schon genauere Auskünfte geben.
Hallo zusammen! Neben den beruflich bedingten Zahlungen, hat man ja auch verschiedene private Zahlungen. Diese gemischten Aufwendungen scheiden bei Abzug als Werbungskosten eigentlich aus. Deshalb kann man 16 Euro an Kontoführungsgebühren absetzen.
Hallo, es ist auch so, dass Du, wenn beruflich bedingte Zahlungen 16 Euro Kontoführungsgebühren übersteigen, auch mehr absetzen kannst. Allerdings musst Du diese im Detail nachweisen können. Ansonsten kannst Du immer Kontoführungsgebühren absetzen.