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Aus Einkünften minus Ausgaben ergibt sich ein Überschuss (hoffentlich), der versteuert wird. Also, ja! Kontoführungsgebühren sind für jeden Arbeitnehmer steuerlich absetzbar, da Du ja eines brauchst um Einkünfte zu erhalten. Du solltest Dir über Dein Kleingewerbe mal richtig Gedanken machen und fragen, ob das das richtige für Dich ist.
Also in Rechnung stellen kannst Du es nicht. Kommt es nicht auch drauf an, ob Du Umsatzsteuerbefreit bist oder nicht? Evtl hilft Dir der verlinkte Blog weiter. Die haben da allerhand zum Thema Kleinunternehmer etc.