Miete zahlen oder nicht?
2 Eigentümer eines Hauses (Geschwister; Elternhaus, Eltern verstorben)
A und B haben beide jeweils 50% Anteil am Haus
A lebt im Haus und zahlt Nebenkosten, kümmert sich um alle Arbeiten am Haus; B lebt nicht im Haus, zahlt keine Nebenkosten
Kann B von A Miete verlangen?
Muss A an B Miete zahlen?
Danke
A und B haben beide jeweils 50% Anteil am Haus
A lebt im Haus und zahlt Nebenkosten, kümmert sich um alle Arbeiten am Haus; B lebt nicht im Haus, zahlt keine Nebenkosten
Kann B von A Miete verlangen?
Muss A an B Miete zahlen?
Danke
Antworten (7)
Ja natürlich, dem 50% Eigentümer stehen 50% der Nutzung zu.. Hier ist es die Miete. Die Nebenkosten , soweit sie keine Verbrauchskosten sind, müssen auch geteilt werden. Also Grundsteuer Versicherungen usw. Alles was man nicht auf Mieter umlegen kann. Das kannst du ja von der Miete abziehen.
Nachtrag, natürlich muss B sich auch an Reparaturen beteiligen, soweit es keine Schönheitsreparaturen sind. Allerdings muss er für die Durchführung sein Einverständnis erklären. Wenn das schwierig ist, würde ich bei Reparaturen, die nicht so kostenintensiv, aber notwendig sind, einfach handeln und auch da seinen Anteil von der Miete abziehen. Z.B. die Erneuerung eines Zaunes etwa. Das soll er dann erst mal einklagen. Die Aussichten sind gering. Langfristig würde ich anstreben, B auszubezahlen um Alleineigentümer zu werden. Irgendwann kommen mal größere Reparaturen. Wenn ihr euch dann nicht gut versteht, kann das schon auch zu Streitereien kommen. Bei den niedrigen Zinsen zur Zeit kauft man besser, als Miete zu zahlen. Dafür muß er natürlich auch einverstanden sein.
Einfamilienhaus? Gemeinsames Eigentum als Erbengeneinschaft am ganzen Haus?
Dadurch ist zwangsläufig gegeben, daß A Teile bewohnt und benutzt, die sich zu 50% im Eigentum von B befinden. Dafür muß A Miete an B zahlen.
Nicht nur wegen der Instanthaltung und der Nebenkosten würde ich mir Gedanken machen und das Mietverhältnis wie auch die Rechte und Pflichten die sich aus dem Eigentum und der momentanen Situation ergeben, zügig vertraglich regeln.
Dadurch ist zwangsläufig gegeben, daß A Teile bewohnt und benutzt, die sich zu 50% im Eigentum von B befinden. Dafür muß A Miete an B zahlen.
Nicht nur wegen der Instanthaltung und der Nebenkosten würde ich mir Gedanken machen und das Mietverhältnis wie auch die Rechte und Pflichten die sich aus dem Eigentum und der momentanen Situation ergeben, zügig vertraglich regeln.
Einfamilienhaus? Mehrfamilienhaus? Wenn B nicht im Haus lebt, muss er auch keine verbrauchsabhängigen Nebenkosten zahlen. Andere Kosten wie Grundsteuer etc müssen sich eigentlich beide teilen, da aber A alle anfallenden Arbeiten am Haus übernimmt, deren Kosten - soweit zum Erhalt etc notwendig - ebenfalls beide teilen müssten, kann ich nur empfehlen: einigt Euch in irgend einer Form, Grundidee: Ich wohne hier und kümmere mich um das Haus, mähe den Rasen etc und sorge so dafür, dass das Haus insgesamt bewohnbar bleibt, dafür zahlst Du Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Größere Investitionen (neue Heizungsanlage, neues Dach etc, sofern nötig) teilen wir uns.
Irgend etwas in dieser Art...
Irgend etwas in dieser Art...
Jeohje, das geht nur gut, wenn beide sich ihrer Pflichten und Rechte bewusst sind und fair miteinander umgehen.
Ansonsten: willkommen im Club.
Ansonsten: willkommen im Club.
Ist ein Einfamilienhaus
Person A zahlt alleine NK (Strom Wasser Gas)
Grundsteuer etc zahlen beide
1. Gibt es für A die Möglichkeit nichts zahlen zu müssen (also Miete)?
Verhältnis A zu B und umgekehrt: schwierig, eher auf Streit aus wenn es ums Geld geht
2. Falls A die Anteile von B kaufen möchte, B verkaufen möchte allerdings einen Dritten kontaktiert, der bereit ist mehr zu zahlen.
Kann B seine Anteile an C verkaufen oder hat A immer Vorkaufsrecht?
Überlegung: Wer kauft schon ein Halbes Haus (C)?
Person A zahlt alleine NK (Strom Wasser Gas)
Grundsteuer etc zahlen beide
1. Gibt es für A die Möglichkeit nichts zahlen zu müssen (also Miete)?
Verhältnis A zu B und umgekehrt: schwierig, eher auf Streit aus wenn es ums Geld geht
2. Falls A die Anteile von B kaufen möchte, B verkaufen möchte allerdings einen Dritten kontaktiert, der bereit ist mehr zu zahlen.
Kann B seine Anteile an C verkaufen oder hat A immer Vorkaufsrecht?
Überlegung: Wer kauft schon ein Halbes Haus (C)?