BerlinerM73
Miete zu späht einzahlen
Ich bekomme erst zum ca. 15. des Monats Gehalt. Ich Überweise die Miete SOFORT wenn das Gehalt auf meinen Konto ist. Es ist mir bei meinen Gehalt nicht möglich die Miete "vorzustrecken".
Nun Schreibt mir aber meine Wohnungsbaugesellschaft ( heute sogar per ANWALT) das ich meine Miete bitte zum 1. eines Monats aber spätestens zum 3. des Monats Einzuzahlen habe.
Nun meine Frage: kann ich deswegen aus meiner Wohnung gekündigt werden?
Nun Schreibt mir aber meine Wohnungsbaugesellschaft ( heute sogar per ANWALT) das ich meine Miete bitte zum 1. eines Monats aber spätestens zum 3. des Monats Einzuzahlen habe.
Nun meine Frage: kann ich deswegen aus meiner Wohnung gekündigt werden?
Antworten (5)
Es kann doch nicht wirklich dein Ernst sein, dass du die Miete vorstreckst, wenn du am 3. eines Monats bezahlst? Du hast doch einen Vertrag unterschrieben- deinen Mietvertrag. Und mit deiner Unterschrift hast du die Zahlweise akzeptiert. Wenn du dich jetzt dagegen sperrst, wirst du ständig vertragsbrüchig. Und das lässt sich keiner auf Dauer gefallen.
Ich hab mit meinen Mietern den 10. eines Monats vereinbart. Vielleicht kannst du mit deinem Vermieter in einem vernünftig geführten persönlichen Gespräch eine andere Zahlungsweise aushandeln.
Ich hab mit meinen Mietern den 10. eines Monats vereinbart. Vielleicht kannst du mit deinem Vermieter in einem vernünftig geführten persönlichen Gespräch eine andere Zahlungsweise aushandeln.
Das Problem hatte ich auch mal. Job neu angefangen, das Geld kam erst m 15'ten des darauf folgenden Monats. Hat's gerne in Branchen in denen Vertreter/Verkäuferprovisionen abgerechnet werden müssen. Bis dahin war ich gut in den Miesen. Deswegen konnte ich die Miete auch nicht am Ersten begleichen.
Baugesellschaften kennen da nichts.Am Dritten fangen die die Abrechnung an.
Mein damaliger Arbeitgeber aber zahlte mir dann nach Anfrage am Ersten einen Abschlag in Höhe der Miete so dass ich die begleichen konnte. Vielleicht sprichst du mal mit dem ?
Oder mit der Bank , dass die das Geld vorstrecken.
Und ja er kann dir kündigen. Du musst dein Geld einteilen.
Baugesellschaften kennen da nichts.Am Dritten fangen die die Abrechnung an.
Mein damaliger Arbeitgeber aber zahlte mir dann nach Anfrage am Ersten einen Abschlag in Höhe der Miete so dass ich die begleichen konnte. Vielleicht sprichst du mal mit dem ?
Oder mit der Bank , dass die das Geld vorstrecken.
Und ja er kann dir kündigen. Du musst dein Geld einteilen.