Mietschulden.
Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage. Wir sind vor ca. 7 Jahren umgezogen und dabei sind Mietschulden von ca. 300 Euro aufgekommen. Am Anfang haben wir ein bisschen bezahlt und eine Pause bis heute von ca. 4 jahren nicht mehr. Jetzt kommt unser Ex Vermieter und will den Rest. Er droht uns mit gerichtlichen vorgehen und das er mich bei meinen Arbeitgeber um das Geld anschwärzt. Kann er das? Darf er das? Steht ihn der Rest zu? Vielen Dank und eine schöne und besinnlich Weihnachten. Gruß.
Antworten (5)
Ja, das kann er. Was sollte ihn davon abhalten? Ob er das darf, zumindest seine Außenstände einzutreiben, kann ich mit den vorliegenden Informationen nicht beurteilen. Da geht es um Verjährungsfristen und Mahnungen.
Dich bei deinem Arbeitgeber anzuschwärzen, kann er, aber darf er m.E nach nicht.
Dich bei deinem Arbeitgeber anzuschwärzen, kann er, aber darf er m.E nach nicht.
Ich habe jetzt ein paarmal ganz tief durchgeatmet.
Ganz sachlich bleiben .
1. Wenn ihr seit 4 Jahren nichts mehr gezahlt habt, ist die Forderung verjährt und es steht ihm nichts mehr zu.
Ich unterstelle dabei, er hat keinen Schuldtitel.
2. deshalb ist die Drohung mit dem Gericht auch sinnlos.
3.. Die Drohung mit dem Arbeitgeber ist Erpressung und strafbar.
4. Sag ihm das. Sag ihm , er soll dich verklagen, und daß du ihn wegen Erpressung und übler Nachrede anzeigst, wenn er zu deinem Arbeitgeber geht.
5. Ging es wirklich um 300 € oder hast du dich vertippt?
Ganz sachlich bleiben .
1. Wenn ihr seit 4 Jahren nichts mehr gezahlt habt, ist die Forderung verjährt und es steht ihm nichts mehr zu.
Ich unterstelle dabei, er hat keinen Schuldtitel.
2. deshalb ist die Drohung mit dem Gericht auch sinnlos.
3.. Die Drohung mit dem Arbeitgeber ist Erpressung und strafbar.
4. Sag ihm das. Sag ihm , er soll dich verklagen, und daß du ihn wegen Erpressung und übler Nachrede anzeigst, wenn er zu deinem Arbeitgeber geht.
5. Ging es wirklich um 300 € oder hast du dich vertippt?
Ich rechnete so: Er schreibt "eine Pause bis heute vor ca.vier Jahren". Wenn er vor vier Jahren zum letzten mal gezahlt hat, dann war das im Dezember 2011. Dann beginnt die Verjährung am 1.1.2012, zum Jahresende ist es verjährt. Das würde ich riskieren, ob der Vermieter es noch schafft, einen Mahnbescheid zu erlassen. Wobei ich es mir wieder verkneife , die Schuldsumme zu kommentieren, weil mir bekannt ist, daß es Leute gibt, für die das viel Geld ist.
Amos , es gibt Menschen, für die sind Schulden von 300 € nur schwer zu begleichen. Und das sind nicht nur H4 Fälle.
Lieber Amos. Ich nehme an, es ist deinem jugendlichen Leichtsinn geschuldet, daß es dir immer wieder mal passiert, nicht genau zu lesen.
Der Gast hat nicht in 7 Jahren 300 € Schulden gemacht, sondern vor 7 Jahren und er hat früher davon ein wenig abgezahlt.
Ich habe auch rein rhetorisch nachgefragt, ob er sich bei der Höhe der Schulden nicht vertippt hat, er kann ja nicht antworten. Deshalb habe ich auch erklärt, die Höhe der Schulden nicht zu kommentieren und mich auf die Frage der Verjährung beschränkt. Die ist so, wie ing und ich schrieben, jeweils von unterschiedlichen letzten Zahlungsterminen ausgehend. Was du dem Gast sonst noch unterstellst will ich auch nicht kommentieren. Auch nicht, daß er offensichtlich zahlungsunwillig ist, obwohl er die Schulden gemacht hat und wohl einen Arbeitsplatz hat. Der kann aber auch prekär sein. Wir wissen das alles nicht.
Der Gast hat nicht in 7 Jahren 300 € Schulden gemacht, sondern vor 7 Jahren und er hat früher davon ein wenig abgezahlt.
Ich habe auch rein rhetorisch nachgefragt, ob er sich bei der Höhe der Schulden nicht vertippt hat, er kann ja nicht antworten. Deshalb habe ich auch erklärt, die Höhe der Schulden nicht zu kommentieren und mich auf die Frage der Verjährung beschränkt. Die ist so, wie ing und ich schrieben, jeweils von unterschiedlichen letzten Zahlungsterminen ausgehend. Was du dem Gast sonst noch unterstellst will ich auch nicht kommentieren. Auch nicht, daß er offensichtlich zahlungsunwillig ist, obwohl er die Schulden gemacht hat und wohl einen Arbeitsplatz hat. Der kann aber auch prekär sein. Wir wissen das alles nicht.