Mietschulden
Mein ehemaliger Vermieter verlangt mietschulden 2x von 2015 und 2x von 2018. Passierte wahrscheinlich beim Wechsel der Bank. Ich hab nie etwas schriftlich bekommen, und wohne auch seit Ende 2018 nicht mehr dort. Nun verlangt er diese Mietschulden. Was bedeutet das für mich?
Antworten (3)
Frage dich zuerst, ob die Mietschulden wirklich existieren. Falls ja, hattest du es mit einem wirklich netten Vermieter zu tun gehabt.
Wenn die Mietschulden wirklich existieren und der ehemalige Vermieter wirklich bis jetzt nicht geschrieben / angemahnt hat, sind die Schulden aus dem Jahr 2015 verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres. Also Mietschulden aus dem Jahr 2015 sind am 31.12.2018 verjährt.