Mindestmietzeit?
Hallo
Mein Deutsch ist nicht so gut und deshalb habe ich Schwierigkeiten, das im Mievertrag erwähnte Mindesmiet zu verstehen. Ich habe von meinem Vermieter einen Mietvertrag erhalten, den ich unterschreiben und zurückschicken muss. In Bezug auf die Mindestmietzeit wird sie im Vertrag erwähnt:
"Die Mindest-Mietzeit beträgt vier Kalendermonate. Danach kann der Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden."
Das heißt, die Mindestmietzeit beträgt 5 Monate, da ich erst nach 4 Kalendermonate die Wohnung kündigen und mit einer 4 Wochen Kundigungfrist, wird die Gesamtzahl der Mindesmietzeit 5 Monate betragen? Habe ich was Falsch verstanden ?
Mein Deutsch ist nicht so gut und deshalb habe ich Schwierigkeiten, das im Mievertrag erwähnte Mindesmiet zu verstehen. Ich habe von meinem Vermieter einen Mietvertrag erhalten, den ich unterschreiben und zurückschicken muss. In Bezug auf die Mindestmietzeit wird sie im Vertrag erwähnt:
"Die Mindest-Mietzeit beträgt vier Kalendermonate. Danach kann der Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden."
Das heißt, die Mindestmietzeit beträgt 5 Monate, da ich erst nach 4 Kalendermonate die Wohnung kündigen und mit einer 4 Wochen Kundigungfrist, wird die Gesamtzahl der Mindesmietzeit 5 Monate betragen? Habe ich was Falsch verstanden ?
Antworten (3)
Dein Deutsch ist wirklich gut und hast schon richtig verstanden. Kleine Fehler kannst Du vernachlässigen.
Andere Leute, auch mit hervorragenden Kenntnissen des Dudens machen wesentlich mehr Fehler!
Andere Leute, auch mit hervorragenden Kenntnissen des Dudens machen wesentlich mehr Fehler!
Du hast völlig recht.
Die Frage ist nur, ob Mindestmietzeiten überhaupt erlaubt sind. Ich bin der Meinung gegenteiliges gelesen zu haben.
Die Frage ist nur, ob Mindestmietzeiten überhaupt erlaubt sind. Ich bin der Meinung gegenteiliges gelesen zu haben.