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schlumpf030

Minijob: Abtretung von Lohnansprüchen rechtswirksam ausschließbar ?

Im Arbeitsvertrag zwischen Unternehmen und geringfügig Beschäftigter (=Putzfrau) vereinbaren die Parteien daß Lohnansprüche weder abgetreten noch verpfändet werden dürfen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schuldet AG der Putzfrau weiterhin den Lohn für knapp 2 Monate.
Gilt Lohn-Abtretungsverbot auch NACH Beendigung des Arbeitsverhältnisses - oder kann die Forderung verkauft werden ?
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Antworten (1)
Gast
die grundlage für den ausstehenden lohn ist der arbeitsvertrag, nicht nur für den bereits gezahlten. also gelten die vereinbarungen des vertrages weiterhin. auch das verpfändungsverbot.
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