TatjaRetter
Mir sind Bücher geliefert worden, die ich nicht bestellt habe. Wie verhält man sich in solcher Situation generell?
Antworten (4)
Unter Vorbehalt folgendes:
Für Privatpersonen:
Falls ein erkennbarer Fehler vom Versender vorliegt wäre es nett den Versender zu kontaktieren.
Ansonsten gibt es nur eine Aufbewahrungspflicht aber keine Reklamationspflicht!
Man ist gegen betrügersiche Machenschaften geschützt.
siehe: http://www.it-recht-kanzlei.de/unbestellte-ware-uwg.html
Bei Gewerben:
Bei gewerblichen Sendungen laufen Fristen zur Idendifikation und Rückmeldung an den Lieferanten bei Abweichungen; d.H. Reklamationspflicht!!
Für Privatpersonen:
Falls ein erkennbarer Fehler vom Versender vorliegt wäre es nett den Versender zu kontaktieren.
Ansonsten gibt es nur eine Aufbewahrungspflicht aber keine Reklamationspflicht!
Man ist gegen betrügersiche Machenschaften geschützt.
siehe: http://www.it-recht-kanzlei.de/unbestellte-ware-uwg.html
Bei Gewerben:
Bei gewerblichen Sendungen laufen Fristen zur Idendifikation und Rückmeldung an den Lieferanten bei Abweichungen; d.H. Reklamationspflicht!!
Mit dem Absender Kontakt aufnehmen ob möglicherweise ein Irrtum vorliegt, wenn kein Absender ermittelbar ist dem Postboten das Päckchen wieder mitgeben. Sie haben kein Recht sie zu zwingen das anzunehmen. Und wenn sie eh schon bezahlt würd ich sie behalte
Fehler passieren jeden einmal! Grundsätzlich ist zu klären ob Ihnen eine Rechnung beigelegt wurde. Ist die Sendung fälschlicherweise bei Ihnen gelandet? Wurde Ihnen per Lastschriftverfahren Geld für die Warensendung abgebucht? In jedem fall ist es hilfrei
Das beste wäre gewesen, die Annahme zu verweigern. Wenn die Bücher nun aber da sind, bleibt nichts anders übrig, als sie mit einem entsprechenden Vermerk, z.B. "nicht bestellt", "Falschlieferung" an den Buchlieferanten zurückzuschicken. Auf keinen Fall so