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Neelesee

Mir wurde in den USA ein Notebook geschenkt. Wie ist das jetzt mit dem Zoll bei der Rückkehr nach Deutschland?

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Antworten (7)
Skorti
Da man überraschenderweise im Internet grenzüberschreitend Seiten aufsuchen kann: Sollten Sie noch in den USA sein, müssen Sie rein rechtlich das Notebook, sofern es die Freigrenze von knapp unter 500 Euro im Wert überschreitet, bei der Ankunft in Deutschland verzollen. Sollte man Sie anhalten, wenn Sie den grünern Ausgang verwenden sind Strafabgaben fällig.
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antwortomat
Das hast Du doch bestimmt schon in die USA mitgenommen, oder?
Es sieht auch nicht neu aus, oder?
Das hast Du schon benutzt, oder?
Also, war das doch schon vorher Deines, oder?
Dann kannst Du das doch mitnehmen wohin du willst.
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Yasser
Der Zoll wartet wie immer auf dem Flughafen.
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hphersel
und ein US-Notebook hat eine andere Tastatur als ein deutsches. Also wird es auffallen, wenn es vo Zoll kontrolliert wird.Bitte den Schenker um die Quittung, damit der Zoll korrekt festgesetzt werden kann.
Noch ei nTip: Wenn Du hochwertgie Gegenstände in den Urlaub mitbnimmst, lass Ditr bei der Ausreise vom Zoll bestätigen, dass Du diese Dinge schon in d besessen hast. Bei der Wiedereinreise nach D zeigst Du den Zollbeamten diese Bestätigung, sonst kann es passieren, dass Du Deine teuere, hier gekaufte Spiegelreflexkamera tatsächlich neu verzollen musst...
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denTHEpen
Für Geschenke gibt es geanue Regeln. Lass dir die Rechnung zu dem Notebook geben. Wenn ein bstimmter WERt nicht überschritten wurde, darfst du es Zollfrei einführen. Ansonsten musst du dafür zahlen. Die genauen Grenzwerte findest du beim auswärtigen Amt auf der Seite.
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Jeüger_ger2
Bei der Einfuhr muss das Gerät deklariert werden. Dann werden 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Kaufpreise fällig. Die US-Umsatzsteuer kannst du dir erstatten lassen, dann musst du die Abgaben nicht doppelt tätigen oder in deinem Fall gar nicht, beziehungsweise stark reduziert.
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Arnotto71
Soweit ich das verstanden habe, sind Computer und Laptops von einer Zollgebühr befreit. Aber es fällt eine Einfuhrsteuer in Höhe von 19 Prozent des Warenwertes an. Auch bei geschenkten Dingen. Das kann also durchaus 100 EUR und mehr an Einfuhrsteuer kosten, es sei denn, das Notebook ist schon einige Jahre alt.
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