Tirämer
Mir wurde in einer Kneipe mündlich Hausverbot erteilt. Muss ich mich daran halten oder muss der Wirt mir was schriftlich geben?
Antworten (9)
Natürlich gilt ein mündliches Hausverbot, der Wirt hat schließlich das Hausrecht, genauso wie Du jemandem nur mündlich Hausverbot für deine Wohnung erteilen kannst. Nichteinhalten ist Hausfriedensbruch und eine Straftat!
Zusätzliches Aussprechen in Schriftform ist aber für den Wirt sinnvoll, damit er es u.U. bei Gericht beweisen kann.
Zusätzliches Aussprechen in Schriftform ist aber für den Wirt sinnvoll, damit er es u.U. bei Gericht beweisen kann.
TKKG: Nicht jeder kann jeden zu jeder Zeit des Hauses verweisen. Stichwort Kontrahierungszwang. Kneipenbesitzer unterliegem diesen in der Regel aber nicht.
Ein Hausverbot kann sowohl schriftlich, als auch mündlich erteilt werden, Sie müssen sich demnach daran halten. Sollten Sie gegen das mündlich erteilte Hausverbot verstoßen, kann der Wirt Sie wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei anzeigen. Bei unklarem Sachverhalt sollte Ihnen die örtliche Polizeidienststelle weiterhelfen können.
Soweit ich weiß kann Hausverbot formlos, also mündlich erteilt werden. Sofern das Hausverbot ohne Zeugen ausgesprochen wurde, ist der Kneipenbesitzer dann natürlich in der Beweispflicht. Er kann dir allerdings auch nicht willkürlich Hausverbot aussprechen. Kann er Zeugen vorweisen und hat ausreichende Gründe, begehst du allerdings Hausfriedensbruch, solltest du zuwiderhandeln
Guten Tag! Es ist wohl eher eine Frage guten Stils, sich nicht über ein Hausverbot hinwegzusetzen. Die Erteilung eines Hausverbotes, am besten unter Zeugen, ist dabei vollkommen ausreichend. Empfehlenswert wäre ein klärendes Gespräch mit dem Wirt, oder noch besser eine Entschuldigung.
@ TKKG: Erst mal meinen Link lesen, dann antworten, wäre mein Tipp.
Es stimmt nämlich nicht soo ganz, dass man als Inhaber eines Hauses mit Publikumsverkehr uneingeschränktes Hausrecht hat.
Und wenn man jemandem Hausverbot erteilt und der hält sich nicht dran, ist das zwar Hausfriedensbruch, was tun sie aber wenn sie's nicht beweisen können? Dann steht Aussage gegen Aussage und das wars dann! Ist einem Bekannten mit einem Kunden in seinem Laden passiert.
Es stimmt nämlich nicht soo ganz, dass man als Inhaber eines Hauses mit Publikumsverkehr uneingeschränktes Hausrecht hat.
Und wenn man jemandem Hausverbot erteilt und der hält sich nicht dran, ist das zwar Hausfriedensbruch, was tun sie aber wenn sie's nicht beweisen können? Dann steht Aussage gegen Aussage und das wars dann! Ist einem Bekannten mit einem Kunden in seinem Laden passiert.
Und warum wird dann überall empfohlen, ein Hausverbot unter Zeugen auszusprechen?
Siehe hier:
Siehe hier: