Einstweilige Verfügung
Hallo erstmal...
Ich bin nach Trennung nun dabei aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. Leider kann ich nicht wie ich möchte und der gesamte Umzug wird sich zeitlich etwas hinziehen. In der Wohnung bleiben meine ex, die fremd gegangen ist und die Trennung auch wünscht, und unsere 2 kleinen Kinder mit 4 und 6 Jahren. Da ich als lokfuhrer im schichtdienst arbeite und immer erst eine Woche vorher dann weiss wie meine freie Zeit ist habe ich folgende Frage: (anm. Ich stehe mit im Mietvertrag) kann ich gegen den neuen meiner ex und gegen ihre Schwester, welche sie zum fremdgehen animiert hat über eine einstweilige Verfügung ein Hausverbot aussprechen lassen um subjektiv eskalationen jeglicher Art zu vermeiden denn wenn ein Zusammentreffen mit mir und einer der beiden Personen stattfinden sollte, es 100%ig zu handgreiflichkeiten kommen wird?
Ich bin nach Trennung nun dabei aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. Leider kann ich nicht wie ich möchte und der gesamte Umzug wird sich zeitlich etwas hinziehen. In der Wohnung bleiben meine ex, die fremd gegangen ist und die Trennung auch wünscht, und unsere 2 kleinen Kinder mit 4 und 6 Jahren. Da ich als lokfuhrer im schichtdienst arbeite und immer erst eine Woche vorher dann weiss wie meine freie Zeit ist habe ich folgende Frage: (anm. Ich stehe mit im Mietvertrag) kann ich gegen den neuen meiner ex und gegen ihre Schwester, welche sie zum fremdgehen animiert hat über eine einstweilige Verfügung ein Hausverbot aussprechen lassen um subjektiv eskalationen jeglicher Art zu vermeiden denn wenn ein Zusammentreffen mit mir und einer der beiden Personen stattfinden sollte, es 100%ig zu handgreiflichkeiten kommen wird?
Antworten
noch keine Antworten vorhanden, seien Sie der erste!