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Gast

Mündliche Zusage bei Hochzeitsfeiern

Mein Freund und ich habern uns für eine Lokation für unsere Hochzeit entscheiden. Und den Betreibern auch schon mündlich zugesagt. Aus verschiedensten Gründen müssten wir dem Betreiber jetzt doch absagen. Wir haben nichts unterschreiben, keine Vorkasse geleistet und die Hochzeit ist auch erst in anderthalb Jahren. Können wir ohne Angaben von Gründen zurücktreten? Bzw kann man überhaupt zurücktreten?
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Applet
Eine mündliche Zusage entspricht einem mündlich geschlossenen Vertrag und ist demnach gültig. (Andere Beispiele wären Friseur, Handwerker o.ä. Bei diesen Beispielen schließt man des Aufwands halber oft keinen Vertrag ab, an der Gültigkeit solch eines Vertrages zweifelt jedoch niemand). Das schwierige an diesen Verträgen ist die rechtliche Handhabe bei Nichterfüllung (für beide Seiten). Denn im Zweifel steht hier Aussage gegen Aussage, da nichts schriftlich festgehalten wurde. Bei einer Vorwarnzeit von eineinhalb Jahren dürften aber dem Vertragspartner für die Location noch genügend Zeit bleiben diese anderweitig zu vermieten ohne dass ihm ein Schaden entsteht. Von daher seid ihr hier auf der relativ sicheren Seite. Für das nächste Mal empfehle ich einen rechtlich bindenden Vertrag mit Rücktrittsklausel damit auch ihr auf der sicheren Seite seid, wenn bei eurer Hochzeit etwas schiefgehen sollte. Denn dann hättet ihr das umgekehrte Problem.
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