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Gast

Mündliche Abmahnung in Anwesenheit von dritter Person

Die Sache ist folgendes: die Hausverwaltung hat uns angerufen und informiert, dass wir zu laut sind (leider mal zurecht) und beim nächsten mal eine Abmahnung folgt. Wir haben uns bemüht, aber... scheinbar hat eine Nachbarin die Absicht uns hier weg zu kriegen und hat sich wieder Beschwert. Sie hat scheinbar behauptet, dass hier sogar die Polizei war, nur wir haben nichts davon mitbekommen obwohl wir die ‘Unruhestifter’ gewesen sein sollten.
Das ist aber nicht meine Frage.
Der Nachbar nebenan zieht aus und ich war zufälligerweise im Treppenhaus, als die Dame aus der Hausverwaltung da war. Sie hat uns in ziemlich aggressiver Tonlage beschuldigt, hat all meine Gegenargumente nicht wahrgenommen und versprochen uns die Abmahnung zuzuschicken. (Als Beweis ging eine 5sekunden lange Aufnahme, wo 1 Sekunde lang minimal was zu hören war. Ach ja, und Argument mit Polizei. Wieso die bei uns nicht mal geklingelt haben, wenn wir so ‘laut’ waren ist dennoch unklar) Dies geschah in Anwesenheit eines potentiellen Nachbarns (War ein Interessenter für die Wohnung, der sich auch zufällig zu dem Zeitpunkt im Treppenhaus befand und das ganze beobachtet hat)
Und jetzt die Frage: ist das Verhalten der Hausverwaltung in Ordnung und der Typ geht als Zeuge(ungewollt, aber trotzdem)durch oder sind auch irgendwo meine Rechte verletzt worden? (Wenn er die Wohnung bekommt, was soll er für ein Bild von uns haben. Nur weil etwas in der Vergangenheit schief gelaufen ist, muss ein Dritter doch nicht gleich solche Sachen zu hören kriegen? Vor allem stimmt es in diesem Fall ja nicht mal. Die schriftliche Abmahnung kam noch nicht, wir sind aber schon ganz gespannt)
Danke voraus!
Frage beantworten Frage Nummer 3000124154 Frage melden

Antworten (4)
Fiete11
Welche Rechte von Ihnen sind verletzt worden?

Zu einer Abmahnung wegen Ruhestörung gehört auch ein Lärmprotokoll. Ich würde das auf mich zukommen lassen und dann über die eigene weitere Vorgehensweise entscheiden.

Im übrigen würde ich an Ihrer Stelle statt Bemühen einfach die Regeln einhalten. Das heißt, weder zur Tageszeit noch zur Nachtruhe übers Ziel hinausschießen mit dem Lärm. Dann bieten Sie keine Angriffsfläche und laufen nicht Gefahr, die Wohnungskündigung zu bekommen.
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dschinn
...scheinbar hat eine Nachbarin ...

das war der Moment an dem ich nicht mehr weiter gelesen habe.
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Oupa
dschinn,
wenn du die Frage nicht gelesen hast, weshalb antwortest du denn darauf?
Nur grölen und pöbeln?
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dschinn
Anzeige ist raus!
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