Müssen Polizeivollzugsbeamte Bahnfahrten als geldwerten Vorteil grundsätzlich versteuern?
"Beförderung von Polizisten in Uniform
Polizeivollzugsbeamte des Landes NRW in Uniform und Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Uniform werden auf allen Bus-, Straßen- und Stadtbahnlinien sowie in allen zuschlagsfreien Zügen der DB AG in der 2. Klasse unentgeltlich befördert."
Polizeivollzugsbeamte des Landes NRW in Uniform und Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Uniform werden auf allen Bus-, Straßen- und Stadtbahnlinien sowie in allen zuschlagsfreien Zügen der DB AG in der 2. Klasse unentgeltlich befördert."
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