Frage stellen
Gast

Müssen Polizeivollzugsbeamte Bahnfahrten als geldwerten Vorteil grundsätzlich versteuern?

"Beförderung von Polizisten in Uniform
Polizeivollzugsbeamte des Landes NRW in Uniform und Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Uniform werden auf allen Bus-, Straßen- und Stadtbahnlinien sowie in allen zuschlagsfreien Zügen der DB AG in der 2. Klasse unentgeltlich befördert."
Frage beantworten Frage Nummer 3000134106 Frage melden

Antworten

noch keine Antworten vorhanden, seien Sie der erste!