Nataly
Müsste mein Vater für mich und mein Kind Unterhalt zahlen ?
Mein sohn ist 14 und der Exmann von mir hat sich ins Ausland verkrochen. Das ist nicht nett, na ja, was soll man tun, also er zahlt nicht. Ich bekomme eine Unfallrente von 1013 Euro und Kindergeld. Kann ich meinen Vater verpflichten ?
Antworten (9)
Für Euren Sohn ist er auf jeden Fall unterhaltspflichtig, bis er seine Ausbildung abgeschlossen hat. Aber es wird wohl schwierig bis unmöglich, das im Ausland einzuklagen. Wenn Leistungen in Deutschland erhält, Rente z. Bsp., dann wäre die hier wohl auch pfändbar, denke ich.
"Das Sozialamt wird versuchen, sich zumutbare Beträge auch bei Deinen Eltern bzw. beiden Großeltern zu holen."
Na, damit wäre der Familienfriede auch noch dahin und Du stehst ganz allein da.
Na, damit wäre der Familienfriede auch noch dahin und Du stehst ganz allein da.
Das müsste Wahrscheinlich das Jugendamt prüfen (?) Soweit ich weiss, ist Ihr Vater nur so lange für Sie zu Unterhalt verpflichtet, bis Sie eine Berufsausblidung abgeschlossen haben. Ich habe noch nie gehört, dass ein Grossvater für seinen Enkel Unterhaltspflicht hat. Aber ich bin auch keine Juristin.
Sollte das moeglich sein, verloere ich ein weiteres Mal mein Vertrauen in die Menschheit, diesen Staat und das Leben als solches. Und ich wuerde niemals Kinder bekommen.
Was sollte DEIN Vater mit DEINEM Sohn zu tun haben ( finanziell gesehen ) ??
Er ist in keinster Weise verpflichtet , dir oder deinem Sohn Unterhalt zu zahlen - er kann euch freiwillig unterstützen , aber für mehr hast du keinerlei Handhabe .
Und ich muss dazu sagen : zum Glück nicht ! Wenn ich jetzt auch noch für meine Enkelkinder Unterhalt zahlen müsste ............................dann müsste ich wahrscheinlich arbeiten , bis ich tot umfalle .
Er ist in keinster Weise verpflichtet , dir oder deinem Sohn Unterhalt zu zahlen - er kann euch freiwillig unterstützen , aber für mehr hast du keinerlei Handhabe .
Und ich muss dazu sagen : zum Glück nicht ! Wenn ich jetzt auch noch für meine Enkelkinder Unterhalt zahlen müsste ............................dann müsste ich wahrscheinlich arbeiten , bis ich tot umfalle .
Eltern müssen für ihre eigenen Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr Unterhalt zahlen. Ermöglichen die Eltern dem Nachwuchs 2 Berufsausbildungen, endet die Unterhaltspflicht mit dem 2. Berufsabschluß. Ich denke, mit 14-jährigem Sohn dürftest Du schon 28 sein....
Evtl. kann über das Jugendamt Unterhalt für Deinen Sohn an vaterstatt bezogen werden, das müsstest Du mit denen abklären. Bei der Höhe Deines Einkommens könnte auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Frage kommen, da ihr zu zweit in einem Haushalt lebt. Gerade wegen Miete/Strom kann sich die Anfrage lohnen. Bei Unfallrente gehe ich von Erwerbsunfähigkeit aus, da habe ich keine Ahnung, wer die zuständige Stelle ist. Evtl. bei der Krankenkasse nachfragen.
Evtl. kann über das Jugendamt Unterhalt für Deinen Sohn an vaterstatt bezogen werden, das müsstest Du mit denen abklären. Bei der Höhe Deines Einkommens könnte auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Frage kommen, da ihr zu zweit in einem Haushalt lebt. Gerade wegen Miete/Strom kann sich die Anfrage lohnen. Bei Unfallrente gehe ich von Erwerbsunfähigkeit aus, da habe ich keine Ahnung, wer die zuständige Stelle ist. Evtl. bei der Krankenkasse nachfragen.
1200.- sollten für zwei personen zum leben ausreichen.grosse sprünge kann man damit nicht machen, das ist schon klar,aber der versuch den eigenen vater zu verpflichten, weil der kindesvater nicht zahlt, ist schon richtig mies!
versuche noch wohngeld zu beantragen.
versuche noch wohngeld zu beantragen.
Ich frage mich grad was hat Ihr Vater mit Unterhaltszahlungen zu tun? Unterhaltpflichtig ist der Vater des Kindes und nicht der eigene Vater. .Ihr Vater kann Ihnen freiwillig finanziell beiseite stehen, eine Pflicht ist Blödsinn. Das sollte Ihnen doch von selbst klar sein.
Eine Unterhaltspflicht für Enkel besteht nicht, sollte der Opa den Enkel freiwillig finanziell unterstützen, kann er unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlungen steuerlich geltend machen.