Muss 6 Wochen Lohnfortzahlung eingehalten werden bei Krankheit
Ich bin seit Jahren Betreuungskraft in einem Pflegeheim.Bin und bleibe ungeimpft weil ich vor Augen hatte, was passiert und nicht mit ungeimpften.Bin seit Ende Juni wegen i8nzwischen psychischer Krankheit krankgeschrieben, bis auch heute noch.Mitte Juli bekam ich das Betretungsverbot zugeschickt vom Gesundheitsamt , weil ich nicht geimpft bin.Von da an hat mein Chef die Lohnfortzahlung für die eigentlich 6 Wochen , eingestellt.Mit welchem Recht, denn meine Krankmeldung war ja weit vorher und hat auch Nichts mit Corona zu tuen.Ich muss ja irgendwie auch meine Miete usw.bezahlen.Was soll das und mit welchem Recht wird das gemacht.Was kann ich denn jetzt tuen?
Antworten (15)
Ja, ist schon schlimm was mit den Geimpften passiert, werden die doch einfach nicht so schwer krank.
Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung hängt ganz wesentlich davon ab, ob Du einen Anspruch auf Lohn hast.
Anspruch auf Lohn besteht, wenn Du Deine Arbeitskraft grundsätzlich anbieten kannst, Du aber derzeit unverschuldet arbeitsunfähig bist.
In dem Moment, in dem ein Betretungsverbot durch das GA erfolgt, kannst Du Deine Arbeitskraft nicht mehr anbieten. Da Du den Zustand ganz einfach ändern könntest, bist Du an der Arbeitsunfähigkeit selber schuld und für diesen Fall sieht das Lohnfortzahlungsgesetz keinen weiteren Anspruch vor.
Aktuell besteht weitestgehender Konsens, dass der Arbeitgeber unter Fortfall der Lohnzahlung (und ohne Lohnzahlung auch keine Lohnfortzahlung) für die Dauer des Verbotes suspendieren darf, strittig ist, ob er kündigen darf. Richtig sicher ist beides nicht.
Wenn Du Dich nicht impfen lassen willst, wirst Du klagen müssen. Vielleicht bekommst Du Recht, hoffentlich nicht (es mag jeder, der nur für sich verantwortlich ist, selber entscheiden, ob er sich impfen lassen will. Aber wer von Berufs wegen für Alte und Kranke verantwortlich ist, der sollte sich an die gesetzlichen Gesundheitsvorgaben halten oder sich einen anderen Beruf suchen).
In der Zwischenzeit bleibt Dir der Gang zum Sozialamt (Du hast weder Anspruch auf Lohn, noch bist Du arbeitslos, bekommst also auch kein ALG I). Dort stellst Du einen Antrag auf ALG II (vulgo Hartz IV). Gewinnst Du die Klage gegen Deinen AG, bekommst Du Deinen Lohn nachgezahlt und musst das ALG II zurückzahlen. Verlierst Du den Prozess, dann bleibt es bei ALG II.
Anspruch auf Lohn besteht, wenn Du Deine Arbeitskraft grundsätzlich anbieten kannst, Du aber derzeit unverschuldet arbeitsunfähig bist.
In dem Moment, in dem ein Betretungsverbot durch das GA erfolgt, kannst Du Deine Arbeitskraft nicht mehr anbieten. Da Du den Zustand ganz einfach ändern könntest, bist Du an der Arbeitsunfähigkeit selber schuld und für diesen Fall sieht das Lohnfortzahlungsgesetz keinen weiteren Anspruch vor.
Aktuell besteht weitestgehender Konsens, dass der Arbeitgeber unter Fortfall der Lohnzahlung (und ohne Lohnzahlung auch keine Lohnfortzahlung) für die Dauer des Verbotes suspendieren darf, strittig ist, ob er kündigen darf. Richtig sicher ist beides nicht.
Wenn Du Dich nicht impfen lassen willst, wirst Du klagen müssen. Vielleicht bekommst Du Recht, hoffentlich nicht (es mag jeder, der nur für sich verantwortlich ist, selber entscheiden, ob er sich impfen lassen will. Aber wer von Berufs wegen für Alte und Kranke verantwortlich ist, der sollte sich an die gesetzlichen Gesundheitsvorgaben halten oder sich einen anderen Beruf suchen).
In der Zwischenzeit bleibt Dir der Gang zum Sozialamt (Du hast weder Anspruch auf Lohn, noch bist Du arbeitslos, bekommst also auch kein ALG I). Dort stellst Du einen Antrag auf ALG II (vulgo Hartz IV). Gewinnst Du die Klage gegen Deinen AG, bekommst Du Deinen Lohn nachgezahlt und musst das ALG II zurückzahlen. Verlierst Du den Prozess, dann bleibt es bei ALG II.
Ach ja: was Du jetzt tun kannst: impfen und dem Gesundheitsamt den Impfnachweis zusenden.
Nach kurzer Bearbeitungszeit wird das Betretungsverbot aufgehoben und die Lohnfortzahlung lebt wieder auf.
Nach kurzer Bearbeitungszeit wird das Betretungsverbot aufgehoben und die Lohnfortzahlung lebt wieder auf.
@rayer: was willst Du mir damit sagen?
Die sechs Wochen sind rum? Ich meine, sie werden durch die Suspendierung ebenfalls ausgesetzt, dann wären noch zwei Wochen übrig. Und wenn nicht, würde der Anspruch auf Krankengeld aufleben.
Ist mir im Grunde aber auch egal, mein Verständnis für Covidioten ist sehr überschaubar.
Die sechs Wochen sind rum? Ich meine, sie werden durch die Suspendierung ebenfalls ausgesetzt, dann wären noch zwei Wochen übrig. Und wenn nicht, würde der Anspruch auf Krankengeld aufleben.
Ist mir im Grunde aber auch egal, mein Verständnis für Covidioten ist sehr überschaubar.
Nicht jeder Fragesteller hier ist nobelpreisverdächtig, aber sich darüber lustig zu machen, ist kein guter Stil.
@rayer: ich sehe das anders herum. Aber ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit.
Und es ändert nichts daran, dass sie klagen muss.
Und es ändert nichts daran, dass sie klagen muss.
@Deho: ich habe eine durch und durch ernsthafte Antwort mit konkreten Handlungsempfehlungen gegeben.
Klagen und für den Fall einer Niederlage vor Gericht JETZT schon sicherheitshalber ALGII beantragen (das gibt es nämlich nicht rückwirkend). Ich finde das absolut seriös.
Dass ich kein Verständnis für die Ursache habe, ist eine andere Sache, aber auch da habe ich nicht lustig gemacht.
Klagen und für den Fall einer Niederlage vor Gericht JETZT schon sicherheitshalber ALGII beantragen (das gibt es nämlich nicht rückwirkend). Ich finde das absolut seriös.
Dass ich kein Verständnis für die Ursache habe, ist eine andere Sache, aber auch da habe ich nicht lustig gemacht.
Doch, da gibt es zwei, ich bleibe bei meiner Meinung.
Basis dafür ist, dass man ohne weiteres während einer Krankschreibung gekündigt werden kann. Außer dem normalen Schutz gibt es bei Krankheit nix.
Eine Suspendierung ist im Grunde nichts anderes als eine quasi befristete Kündigung. Daher vermute ich - widerlegbar - eine Analogie.
So oder so, wenn sie bei Gericht recht bekommt, ist inzwischen die Krankenkasse zuständig. Es sollte auf jeden Fall ein Antrag auf Krankengeld gestellt werden. Vielleicht ist denen die Suspendierung egal, dann wäre das Problem für den Augenblick gelöst.
Basis dafür ist, dass man ohne weiteres während einer Krankschreibung gekündigt werden kann. Außer dem normalen Schutz gibt es bei Krankheit nix.
Eine Suspendierung ist im Grunde nichts anderes als eine quasi befristete Kündigung. Daher vermute ich - widerlegbar - eine Analogie.
So oder so, wenn sie bei Gericht recht bekommt, ist inzwischen die Krankenkasse zuständig. Es sollte auf jeden Fall ein Antrag auf Krankengeld gestellt werden. Vielleicht ist denen die Suspendierung egal, dann wäre das Problem für den Augenblick gelöst.
Eine Suspendierung erfolgt fristlos (siehe aktuell der Fall Schlesinger).
Aber ich gebe Dir Recht, dass das immer ein Risiko für den AG ist.
Wobei es hier überschaubar ist. Einen Gegenwert erhält er so oder so nicht und der Prozess vor dem Arbeitsgericht ist in der ersten Instanz verhältnismäßig preiswert.
Aber ich gebe Dir Recht, dass das immer ein Risiko für den AG ist.
Wobei es hier überschaubar ist. Einen Gegenwert erhält er so oder so nicht und der Prozess vor dem Arbeitsgericht ist in der ersten Instanz verhältnismäßig preiswert.
Mein Vater ist seit Anfang des Jahres im zarten Alter von 92 im Pflegeheim. Ich sehe ihn dort sehr gut versorgt und aufgehoben.
Wir haben regelmäßigen Kontakt, aber jeder Besuch ist mit einem Test verbunden. In der Nase rumpumeln, 15 Minuten warten, etc.
Allein der Gedanke, dass mein Vater regelmäßig Kontakt mit einer psychisch labilen Impfgegnerin haben könnte, lässt mich schaudern.
Wir haben regelmäßigen Kontakt, aber jeder Besuch ist mit einem Test verbunden. In der Nase rumpumeln, 15 Minuten warten, etc.
Allein der Gedanke, dass mein Vater regelmäßig Kontakt mit einer psychisch labilen Impfgegnerin haben könnte, lässt mich schaudern.
Was????
Eine Suspendierung ist eine Freistellung von der Arbeit ohne Anspruch auf Gehalt (zumindest im Ergebnis). Die Gründe dafür mögen Apfel und Birne sein, aber das Ergebnis ist in beiden Fällen Obstsalat.
Sowohl Frau Schlesinger als auch die Fragestellerin wurden von ihrem jeweiligen Arbeitgeber suspendiert und beide erhalten kein Gehalt mehr. Das habe ich als Beispiel herangezogen, um die "Fristlosigkeit" der Maßnahme zu verdeutlichen.
Dass das im ersten Fall wohl moralisch und rechtlich viel einfacher zu rechtfertigen ist, ist eine andere Sache. Und selbst dort ist noch nicht klar, ob der Arbeitgeber damit durchkommt.
Eine Suspendierung ist eine Freistellung von der Arbeit ohne Anspruch auf Gehalt (zumindest im Ergebnis). Die Gründe dafür mögen Apfel und Birne sein, aber das Ergebnis ist in beiden Fällen Obstsalat.
Sowohl Frau Schlesinger als auch die Fragestellerin wurden von ihrem jeweiligen Arbeitgeber suspendiert und beide erhalten kein Gehalt mehr. Das habe ich als Beispiel herangezogen, um die "Fristlosigkeit" der Maßnahme zu verdeutlichen.
Dass das im ersten Fall wohl moralisch und rechtlich viel einfacher zu rechtfertigen ist, ist eine andere Sache. Und selbst dort ist noch nicht klar, ob der Arbeitgeber damit durchkommt.
hier hat rayer recht denke ich. normalerweise muss bei einer suspendierung das gehalt weitergezahlt werden.
@Sockensuppe - ich hab's oben zu allgemein ausgedrückt. Die Suspendierung ist hier in diesen angesprochenen Fällen eine Freistellung ohne Gehalt. Ob das geht, muss jeweils ein Gericht klären und das kann durchaus zu dem Schluss kommen, dass es nicht geht.