Muss der Arbeitgeber die Feiertage bezahlen?
Ich bin in der Gastronomie beschäftigt und muss an Feiertagen arbeiten. Wenn ich an Feiertagen arbeiten gehe bekomme ich die 8 Stunden bezahlt die ich geleistet habe und 50% für diese Stunden und wenn ich nicht arbeiten gehe dann bekomme ich gar nichts bezahlt . Meine Frage ist, ist das so in Ordnung oder muss mein Arbeitgeber mir nicht 8 Stunden von der Firma aus bezahlen und die Stunden die ich leiste gehen entweder auf überstanden oder mir steht ein freier Tag zu? Zum beispiel bei Zahnärzten oder wo anders ist ein Feiertag ein bezahlter tag .
Antworten (3)
Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag fällt, an dem man arbeiten würde, wird der Feiertag bezahlt (Lohnausfallprinzip).
Wenn man unregelmäßige Arbeitstage und Arbeitszeiten hat, dann wird der Lohnausfall mit den durchschnittlichen Arbeitsstunden je Arbeitstag der letzten 13 Wochen berechnet.
Hat man regelmäßige Arbeitszeiten, wird der Lohnausfall mit den Stunden berechnet, die an dem Tag zu leisten gewesen wären. Dies kann 0 Stunden sein.
Wie das in Berufen gehandhabt wird, in denen an Feiertagen auch gearbeitet wird, weiß ich nicht.
Du hättest ja offensichtlich frei gehabt und hast evtl. keinen Anspruch auf Lohnausfall, sonst hättest du ja mit Feiertagszuschlag gearbeitet.
Wenn man unregelmäßige Arbeitstage und Arbeitszeiten hat, dann wird der Lohnausfall mit den durchschnittlichen Arbeitsstunden je Arbeitstag der letzten 13 Wochen berechnet.
Hat man regelmäßige Arbeitszeiten, wird der Lohnausfall mit den Stunden berechnet, die an dem Tag zu leisten gewesen wären. Dies kann 0 Stunden sein.
Wie das in Berufen gehandhabt wird, in denen an Feiertagen auch gearbeitet wird, weiß ich nicht.
Du hättest ja offensichtlich frei gehabt und hast evtl. keinen Anspruch auf Lohnausfall, sonst hättest du ja mit Feiertagszuschlag gearbeitet.
Wieder eine Frage, die nicht beantwortet werden kann. Nur ein paar fehlende Angaben: Stundenlohn oder Festlohn? In welchem Bundesland? In der Gewerkschaft? Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag? A.s.o. ...